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Immobilienrecht (Vertragschliessung, juristische Vertretung im Bewilligungsverfahren)
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Firmenrecht (z.B. Firmengründungen, Umfirmierungen, Vertragänderungen, Firmensitz- Treuhandschaft, Firmendomizil Service, Auflösung einer ungeteilten Rechtsgemeinschaft durch Versteigerung, Auflösungen, Firmenurkunden und Firmenunterlagen in digitaler Form. Rechtsvertretung in elektronischen Rechtsverkehr.)
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aussergerichtliches Mahnverfahren, Digitales Mahnverfahren ( FMH ). Die Rechtsanwaltkanzlei ist ausgestattet mit einer moderner und sicherer bertragungstechnik, sowie sie ferfügt über ein elektronisches Verwaltungspostfach.
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Mitwirkung bei den Gründungen von Stiftungen sowie von Vereinen
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Vertragsrecht, Verbriefungen
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DER NACHTRAG EINES TESTAMENTES BRAUCHT UNTERSCHRIFT
Ein ungaricher Rechtsanwalt formuliert nicht selten je ein Testament, deshalb ist das Fachwissen bezüglich die Voraussetzungen von einem gültigen Testament erforderlich.
Wer seinen Nachlass regeln will, muss dabei größte Sorgfalt anwenden. Sonst droht den Erben Ungemach.
Ein Nachtrag in einem Testament muss von Erblasser unterzeichnet werden. Andernsfalls ist die Ergänzung ungültig. Das Hat übrigens das Oberlandesgericht in Deutschland entschieden ( Aktenzeichen : 6 U117/10 )
Nach wahren Sachverhalt hatte eine Frau ein Testament konzipiert und dieses auch eigenhändig unterzeichnet. In diesem offiziellen Schrifstück setzte sie ihren Enkel als Erben ihres Hausstands ein. Unterhalb der Unterschrift hat sie noch einen Vermerk gemacht , worin sie ihrem Enkel auch ihr Konto zukommen ließ. Darunter setzte sie handschriftlich die Abkürzung „ D. O. „
Hiernach biete "D.O." auch dann keinen Hinweis auf die Urheberschaft der Erblasserin, selbst wenn man darin eine Abkürzung für "Die Obengenannte" verstehen könnte – hat das Gericht urteilt. Eine solche Bezugnahme erlaube für sich genommen jedoch nicht die Identifikation der Erblasserin.
Im zugrunden liegenden Streitfall hielten die Richter diesen Zusatz für nichtig. Eine zusätliche Verfügung müsse eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein, meinten sie. Die Unterschrift müsse den Vor- und Nachnamen des Erblassers enthalten. Eine abweichende Unterschrift reiche nur aus, wenn an der Urheberschaft keine Zweifel bestünden.
Hinweis : Nürnberger Nachrichten ( 13. Dezember 2011 )
On-Line gestellt : am 7. Februar 2012
Firmen ergäunerten sich in Panama bayerische Internet-Adressen
Das ist ein interessanter Fall für einen ungarischen Rechtsanwalt, denn es gibt kaum so einen Kasus in der ungarischen Judikatur.
Die DENIC ( Deutsches Network Information Centrale ) , die übrigens in Deutschland die Zentrale für Domains ist, hat unlängst einige eindeutige missbräuchliche Domain-Namen löschen müssen. Die DENIC ist eine Genossenschaft, die Domaine-Namen mit dem Top-Level- Domain " de " zuteilt./p>
Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Mit dem Urteil von Aktenzeichen I ZR 131/10 hatte der BGH einigen Firmen in Panama den Missbrauch verboten. Laut den Entscheidungsbegründen des Gerichtes , wenn die DENIC auf eine Rechtsverletzung hingewiesen werde, müsse sir die Adresse von Domain löschen , insofern die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist.
Dem wahren Sachverhalt nach hatten sich mehrere Unternehmen in Staat Panama Namen bayerischer Regierungsbezirke mit dem Zusatz " regierung " reserviert wie etwa " regierung-mittelfranken.de " oder " regierung-oberfranken.de " .
Der Freistaat Bayern hat die DENIC verklagt um die Löschung dieser Adressen zu erzwingen.
Mann könne ohne weiteres erkennen, dass die als Domain-Namen registrierten Bezechnungen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in Panama ansässigen privaten Unternehmen zustehen – so das Urteil.
Hinweis : Deutsche Presse-Agentur
On-Line gestellt am 23. Januar 2012
Nobelpreisträger Elie Wiesel - ist seine Identität zweifelhaft?
Ein ungarischer Rechtsanwalt vertritt seinen Landsman, den Kläger Miklós Grüner , der den Rabbiner Slomo Köves, der als der Leiter einer ungarischen jüdischen Glaubengemeinschaft in Budapest tätig ist, wegen angeblichen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte verklagt. Aus Anlass des Besuches des Nobelpreisträgers, des Schriftstellers Elie Wiesel – im Jahre 2009 in Budapest – soll der Beklagte den Kläger mit Geschichtsfälschung bezichtigt haben.
Wie der ungarischer Anwalt erklärte ,betrifft der Prozess die Identität des Nobelpreisträgers Elie Wiesel, der eigenen Aussagen nach in KZ-Lager Ausschwitz unter der Nummer A-7713 inhaftiert worden war. Dem Kläger, der eben in KZ-Lager Ausschwitz gefangen genommen wurde, ist diese Inhaftierungsnummer zwar bekannt, zu der er aber einen anderen ehemaligen KZ- Häftling , seinen nach dem Krieg vermißt gemeldeten Freund Lázár Wiesel bindet. Der Kläger erklärt, der Schrifsteller , den die ganze Welt als Elie Wiesel kennt, habe sich die Identität von Lázár Wiesel entwendet.
Der Kläger, der sich nach dem Zweiten Weltkrieg in Schweden abgesetzt hatte, hat sich im Jahre 1986 den Nobelpreisträger in Schweden bereits getroffen. Bei dem Treffen in Schweden , das von einer schwedischen Zeitung veranstaltet worden war, hatten sich die ehemaligen Häftlinge nicht erkannt.
Darüber hinaus behauptet der Kläger , dass der Nobelpreisträger ein Buch - eine Autobiographie von Lázár Wiesel, der im vorigen Jahrhundert in den 50-er Jahren als vermißt gemeldet wurde - zu einem literarischen Werk mit dem Titel Die Nacht versehen überarbeitet hatte, danach hat er die Identität von Lázár Wiesel an sich genommen.
Der Kläger betrachtet diesen Prozess als eine Genugtuung, die seinem ehemaligen Freund zugehört.
Die erste Verhandlung wird am 24. Januar 2012 bei dem ungarischen Gericht Fővárosi Bíróság stattfinden.
Der Kläger betrachtet diesen Prozess als eine Genugtuung, die seinem ehemaligen Freund zugehört.
On Line gestellt : Pécs, am 19. November 2011
Hinweis : ungarischer Tageszeitung Népszabadság
In Ungarn bringen neue Steuergesetze das Fass zum Überlaufen
In Ungarn sollen neue Steuergesetze den Bürgern die letzte Schicht der Haut schinden. Es geht ihnen um das Leib. Neben Staatsabgaben sollen die Lokalsteuer wie Abgaben Immobilien- oder die Gewerbesteuer einer gewerblichem Tätigkeit wesentlich erhöht werden.
Was die Immobilien anbelangt sollen in Stadt Pécs ab 2012 nach allen Liegenschaften, verschiedenen Bauten, Grundstücke sowie Baugrunde ab ersten Quadratmeter Steuer ausgeschrieben werden. In Ungarn gibt es übrigens seit mehreren Jahrzehnten Immobiliensteuer, jetzt fallen aber die Steuervergünstigungen weg, um die leere Stadtkasse von Pécs voll zu machen.
Die Gewerbetreibenden müssen in Stadt Pécs ab 2012 um 100 % mehr Gewerbesteuer entrichten. Durch die Gewerbesteuer ist übrigens jeder ungarischer Rechtsanwalt seit mehreren Jahrzehnten betroffen, obwohl die anwältliche Mitwirkung prinzipiell nicht als eine gewerbliche Tätigkeit gelten könnte.
Auch die ungarische Regierung ist inventiös wenn es um Steuer geht ; sie führt neue Typen von Steuer ein sowie lässt die bereits existierenden erhöhen. Im Bezug Umsatzsteuer, hat sich die Regierung unlängst entschlossen den höchste Steuersatz von Umsatzsteuer, der aktuell 25 Prozent ausmacht , um 2 Prozentsatz ab nächstes Jahr weiter zu höcher stellen. Diese restriktive Massnahme erstickt den bereits schwache ungarische Käufermarkt.
Neue Typen von Steuer sind am Horizont zu sehen. Die Ex-Funktionäre der " Ungarischen Sozialistischen Arbeiterpartei / MSZMP / , die seit Jahrzehnten nicht mehr existiert, sie wurde Jahr 1989 aufgelöst ( wer weiss viewiel führender Parteimitglied noch lebt ! ) sollen mit einer sog. Wiedergutmachungssteuer zur Kasse gebeten werden. Der diesbezügliche Gesetzentwurf kann bald zu dem ungarischen parlament angebracht werden.
Die Autofahrer werden es schwer haben, sie sind nämlich mit einer Unfallsteuer gedroht, die mit den Unfällen kaum zu tun hat. Unter dem Vorwand Unfall will die ungarische Regierung die Prämienberechnungsgrundlage um etwa 30 % in Ungarn aufstocken um die bereits durch horrenden Benzinpreis überlastete Kfz.-Betreiber weiter zu belasten.
On-Line gestellt : am 20. Oktober 2011
Besitzstörung ist ein ständiges Streithema in Deutschland
Es gibt es kein Recht auf Lärm in Deutschland. Als ungarischer Rechtsanwalt will ich hinzufügen, in Ungarn ist es auch nicht anders.
Was z. B. die Feste , Feiern und Parties anbelangt , egal welche Zeiteinheit vermutet wird, es gibt kein Grundrecht darauf einmal im Jahr in den einigen vier Wänden so richtig auf die Tube zu drücken.
Ab 22 Uhr muss überall in Deutschland auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden. Man kann einen Umweg machen, dadurch dass die Nachbarn um Verständnis bittet und sie einlädt. Doch auch eine Vorankündigung ist kein Freibrief dafür auf die Pauken zu hauen.
Das Landgericht Frankfurt ( Aktenzeichen : 2/21 O 424 /88 ) sah 24 Teilnehmer einer Gartenparty im Rahmen gesellschaftlichen sog. Gepflogenheiten.
Musizieeren ist in der Wohnung erlaubt, aber nur außerhalb der Ruhezeiten. Als Ruhezeit gielten in Deutschland übrigens die Nächte von 22 Uhr bis 7 Uhr, sowie eine Periode in der Mittagszeit von 13 bis 15 Uhr.
Lässt sich das Musikinstrument nicht auf die Zimmerlautstärke mindern, sollen die Vereinbarungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung in Betracht genommen werden. Solche Regeglungen, die das Musizieren total verbieten, sind nach Stellungnahmen von Gerichte unwirksam.
Das Landgericht Kleve beschäftigte sich mit einem Akkordeonspieler und genehmigte ihm täglich eineinhalb Stunden zu üben. ( Aktenzeichen : 6 S 70/90. ) . Das Oberlandesgericht Karlsruhe erlaubte einem Klarinetten täglich 2 Stunden zu üben, sontags nur eine Stunde. ( Aktenzeichen : 6 U 30/87 ) . Es war ein Schlagzeuger, dem das Landgericht -Fürth erlaubte an Werktagen nur 45 bis 90 Minuten Übung - wie diese Tatsache aus dem Urteil 13. S 5296/90 hervorgeht. In Deutschland kommt es zum Prozess, hilft bei der Beweisführung ein sog. Lärmprotokoll , in dem die Zeitpunkt und die Dauer der Belästigung genau aufgeführt sein sollten.
Bezüglich Mieter und Vermieter, können sich Mieter grundsätzlich bei ihren Vermietern beschweren. Deutsche Gerichte hielten bereits Mietminderungen von 10 bis Prozent angebracht, wenn der Krach ( Diskotheken oder Baustellen ) so unerträglich war, dass der Mieter nicht schlafen konnte. Vor der Mietkürzung muss der Vermieter jedoch aufgefordert werden, die Störung innerhalb einer Frist zu beheben - hat das Amtgericht München ( Aktenzeichen : 172 C 41295/04. ) urteilt.
Umgekehrt können Vermieter auch zu laute Mieter auf Unterlassung verklagen sowie Schadenersatz fordern z. B. , weil andere Mieter den Mitziens gekürzt hatten.
Es wesentlichet Störfaktor mag Kinderlärm sein. Einer Familie mit drei kleinen Kindern wurde gekündigt, weil die Kinder trotz Verbotschild im Garagenhof des Mithauses gespielt. Das Landgericht Wuppertal brachte ei Urteil mit umgekehrten Vorzeichen zugunsten dieser Familie. Trotz der vielen Kinder in der Wohnanlage und des angrenzenden Spielplatzes der Lärm hinzunehmen ( Aktenzeichen : 16 S 25/08 ).
Ähnlich das Amtsgericht Frankfurt ( Akteinzeichen ( 33 C 3943/04 ) : Neun Bewohner eines Mehrfamilienhauses waren sich einig, dass die Kinder neben an viel zu laut sind. Die Rede war von häufigen Rennen, Trampeln, Schreie und extremen Poltern zu unterschiedlichen Tages- und Nachzeiten sowie zu lautem Fernsehen. Die Vermieterin mahnte die Familie mehrfach ab, setzte sich schließlich auf die Straße. Doch der Richter entschied : Kinderlärm muss hingenommen werden.
Bellende Hunde , pfeiende Papagei machen eben Łärm. Das Oberlandesgericht ( Aktenzeichen : Az : 12 U 40/93 meint, man müsse Hunde so halten, dass der Nachbar maximal 30 Minuten am tag ( ununterbrochen höchstens 10 Minuten ) und nur außerhalb der Ruhezeiten hört. Und das Oberlandesgericht will einen Graupapagei , der täglich bis zu 2 Stunden schrill pfeift, keinem Nachbar zumuten. Die Besitzerin muss das Tier in den Griff bekommen, oder es abschaffen, meint der Richter ( Aktenzeichen : 5 Ss ( OWI ) 476/89.)
Was Renovierungsarbeiten oder Baulärm anbelangt, wer die eigene Wohung renoviert , sollte die Ruhezeiten einhalten. Doch auch gegen Baulärm kann man sich offiziell bei den Ordnungsämtern beschweren. So rechtfertigen umfangreiche 3 Monate dauernde Bauarbeiten im Haues eien Mietminderung um 50 %, urteilte das Amtsgericht Weißwasser ( Az : 3 C 0701/93 ). Geld, das sich der Vermieter unter Umständen zurückholen kann, so meint das Landgericht Potsdam, dass der private Verursacher von Baulärm für die Mitausfälle in der Nachbarschaft aufkommen muss ( Akteinkeichen : Az : 3 S 108/06 ). Dagegen der Lärm einer U-Bahnbaustelle in einer Großstadt ortsüblich und deshalb hat auch der Mieter keinen Minderungsanspruch, hat das Amtsgericht München urteilt.
Baden in der Nacht kann auch Lärm verursachen. Höfliche Mitmenschen benutzen aber Dusche, Badewanne , Waschmaschinen nicht mitten in der Nacht, sondern achten auf die allgemeinen Ruhezeiten in Deutschland sowie die Nachtruhe. Enthält der Mietvertrag oder die deutsche Hausordnung – auf die im Mietvertrag verwiesen wird - keine Regelung zu duschen oder baden, dann gilt folgendes. Geräusche, die durch nächtliches Duschen oder Baden entstehen, sind hinzunehmen, sofern eine Dauer von etwa 30 Minuten nicht überschritten wird, wie der Bundesgerichtshof festhielt ( Aktenzeichen : VIII. ZR 244/02 ).
Ein besonders lärmeempfindlicher deutsche Nachbar hat eine klage erhoben, weil ihn die Toilette- Geräusche in der oberen Etage störten. Aber im Amtsgericht Wuppertal wollte kein Richter die betroffene Person zwingen zum Urinieren zum Sitzen, und die Gerichtskammer lehnte es ab derartige vorschriften zu entwerfen ( Aktenzeichen : 34 C 262/96 ).
Ein billiger Trost aber bleibt, deutsche Hausverkäufer müssen auf die störende, laute oder beleidigende Nachbarn im Kaufvertag hinweisen, so hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main geurteilt. Versäumt der Verkäufer die Informierung, kann der Käufer den Kaufvertrag annulieren lassen sowie Schadenersatz verlangen.
Hinweis : Nürnberger Nachrichten 18. Januar 2011
On-Line gestellt : am 22. September 2011
EINSICHT IN DAS GRUNDBUCH IN UNGARN
Als ungarischer Rechtsanwalt finde ich merkwürdig, dass man in Deutschland nicht ohne weiteres in das Grundbuch einsehen kann. (Siehe : Das Urteil von OLG Schleswieg-Holstein – Az. 2. W 234/10 - Einsicht in Grundbucheintragungen bekommt nur, wer daran ein besonderes Interesse nachweist. )
Anders als in Deutschland , ist eine Einsicht in das ungarische Grundbuch für einen jeder gestattet. Seit 1855 gibt es in Ungarn eine Registratur von Immobilien, die man von Anfang an sich ansehen konnte ; was die aktuelle Einsicht anbelangt , braucht man kein berechtigtes Interesse in Ungarn nachzuweisen.
In Ungarn wird die Registratur von Liegenschaften anstatt der Amtsgerichten von den Grundbuchämtern ausgerichtet.
Aufgrund der Einsicht können sowohl Eingentumsverhältnisse als auch andere Rechte wie Hypothek od Notwegerechte erhoben bzw. aus dem Grundbuch entnommen werden. Eine Anfrage beim Grundbuchamt kann von den Mitarbeitern des Amtes also nicht zurückgewiesen werden.
Wenn man eine Einsicht ausführen will, soll ein Antrag gestellt werden, bei dem die Personalien des Antragstellers anzugeben sind. Darüber hinaus hat der Antragsteller die Pflicht seinen Ausweis mitzunehmen. Das Verfahren ist übrigens gebührenfrei ; die einschlägige Hinweise können von einem Bildschirm abgelesen werden, denn die Daten sind schon seit einigen Jahren digital eingespeichert.
Gegen Entgelt kann ein Grundbuchsauszug beantragt werden. Die Gebühren mögen am Ort und Stelle in bar entrichtet werden.
Die Einsicht bedeutet nicht , dass man alle Informationen der Betroffenen abholen kann. Die Personalien der Berechtigten, die als Eigentümer, Nutzniesser, usw. eingetragen sind, stehen seit mehreren Jahren in Ungarn unter strengen Datenschutz. Wesentliche Hinweise wie Geburstort, oder genaues Geburtsdatum können aus dem Register nicht abgeholt werden.
Da die Anträge und verschiedene Vereinbarungen wie z. B. Kaufverträge in Ungarn in den meisten Fällen von Rechtsanwälten erstellt sind, kann ein Rechtsmissbrauch in diesem Bezug selten vorkommen.
On-Line gestellt : am 22. August 2011
IN DER EU WERDEN DIE VERBRECHENSOPFER EINHEITLICH UNTERSTÜTZT
Hätten Sie diese Nachricht nocht nicht gehört, unterrichtet Sie darüber nun ein ungarischer Rechtsanwalt aus Stadt Pécs.
Die EU-Justizkommissarin Viviane Reding presentierte unlängst einen entsprechenden Gesetzesvorschlag,
demgemäss die EU-Bürger, die bestohlen oder überfallen werden, sollen künftig praktische Hilfe und Entschädigung erhalten.
Dafür will die EU Kommission einheitliche Mindeststandards für die Justiz in allen 27 EU-Ländern festlegen.
Den Vorschlag müssen der EU-Ministerrat und das Europaparlament bewilligen.
Der nun angeführte Entwurf umfasst sowohl Verbrechen, als auch Umfälle. So sollen Polizisten unterwiesen werden,
damit sie die Betroffene , die die Sprache nicht verstehen, gut informieren sowie betreuen.
Bei der Ermittlungen und vor Gericht muss fernerhin jedem EU-Bürger ein Rechtsanwalt und ein Dolmetscher zur Seite stehen.
Dem Entwurf nach sollen Kinder und Behinderte besonders betreut werden.
Betroffene sollen bei einem Verkehrsunfall längere Fristen bekommen um Entschädigung zu beantragen.
Zudem will die EU-Justizkommissarin die Summen angleichen. Dazu wird im nächsten Jahr einen Vorschlag beigebracht.
Die EU-Kommissarin setzte sich auch dafür ein, dass so gennante Stalking-Opfer in der ganzen Europäischen Union
vor den Nachstellungen ihrer Verfolger Schutz genießen. Das trifft vor allem Frauen, die von ihrem
Ehemann oder Partner hartnäckig belästigt werden, aber auch die Opfer von sie Überfallen.
Wenn diese Personen innerhalb der Europäischen Union umziehen, sollen die Verfügungen zu ihrem Schutz ( Besuchsverbot, Meldepflicht ) auch im europäischen Ausland wirken.
Hinweis : Europäisches Justizielles Netz
On-Line gestellt : am 24. Juni 2011
DIE CLEVEREN STAEDTE IN UNGARN
Ein ungarischer Rechtsanwalt , der sich mit Firmengründungen beschäftigt, schlägt nun Ihnen vor die ungarische Stadt Pécs für den Standort Ihrer Firma zu wählen.
Nach einer Studie von Ungarischen Akademie für Wissentschaft hat Stadt Pécs , die fünftgrößte Stadt Ungarns ist , unter den “ cleveren Städten “ von Ungarn bis zum dritten Platz geschaft.
Die Gelehrten haben unter anderem das geschäftliche Leben sowie die städtische vorhandene Diensleistungen, ferner die Kommunikation und den Verkehr unter die Lupe genommen.
Was das geschäfliche Leben bettrift, errang Pécs , das den deutschen Namen Fünfkirchen führt, unter 9 ungarischen Städten nur die siebente Position, doch besitzt sie insgesamt gute Zensuren. Wenn man die Lage der Kommunikation betrachtet, ( z. B. Breitband –Internetzugang sowie der Anteil der Benutzer der elektronischen Verwaltung ) , befindet sich Pécs auf dem 5. Platz.
Mit der Schaffung der Autobahn M6 zwischen Haupstadt Budapest und Pécs, hat sich die Erreichbarkeit von Südungarn bzw. die der Stadt wesentlich verbessert. Darüber hinaus verfügt Pécs über einen eigenen Flughafen mit Grenzübergang. Die beiden Investitionen erbrachten Pécs im Bezug des Verkehrs den Platz 3.
Wie aus der Studie hervorgeht, ist der Anteil des ausländischen Kapitals in Stadt Pécs noch ziemlich gering, damit korreliert der geringe Produktionswert, die lokale Pro-Kopf-Produktion. Dazu kommt noch die Tatsache, dass die industrielle Kapazitäten bloss teilweise ausgelastet sind. Bei diesen negativen Kennziffern hat sich Pécs fast ohne Hindernis von einem Bergbaustadt nach der Wende zu einem Zentrum für Diensleistungen geworden.
Hinweis : Stadt Pécs - wikipedia.de
On Line gestellt am 14. Juni 2011
Durchgestrichene Preise können irreführend sein
Ein ungarischer Rechtsanwalt erörtert nun für Sie die aktuelle Stellungsnahme des deutschen Bundesgerichthofes, die den Preisköder eines Unternehmens beanstandet.
An dem deutschen Bundesgerichtshof ist nämlich die Machenschaft eines Teppichhändlers auf den Teppich gekommen, der mit irreführenden Werbung ein Preismissbrauch begangen haben soll.
Der BGH hat nun irreführender Werbung mit durchgestrichenen Preisen einen Riegel verschoben.
Konkret untersagte der Bundesgerichtshof Werbung mit niedrigen Einführungspreisen, denen deutlich höhere durchgestrichene Preise ohne nähere Angaben gegenübergestellt werden.
Dem Urteil gemäss sei zulässig eine solche Werbung nur, wenn klar werde, wie lange die Einführungspreise gelten und ab wann die durchgestriechenen höheren Preisen verlangt würden.
Das Urteil betrifft Preismissbrauch im Teppichhandel, aber die Konsequenzen reichen weit über die Teppichbranche hinaus.
Im vorliegenden Fall aus dem Raum Freiburg war die Klage eines Konkurrenten gegen einen Teppichhändler erfolgreich. Der Beklagte hatte in einem Prospekt für seine Teppichkollektion mit Einführungspreisen geworben, denen er weit höhere durchgestrichene Preise gegenüberstellte. Die Kollektion dieser handgeküpften Orienttepiche, sei eine „ Weltneuheit „ zu deren Markteinfuhrung er als Erzeuger hohe Rabatte bis zu 75 % leisten könne.
Der Bundesgerichthof sah wie die Vorinstanzen in dieser Werbung eine Irreführung und einen Verstoss gegen das Transparenzgebot. Wer mit einem höheren durchgestrichenen Preise werbe, der müsse verdeutlichen, worauf sich dieser Preis bezieht.
Hinweis : Urteil von 17. März 2011 - AZ : I ZR 81/09
On-line gestellt am 20. Mai 2011
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg verbietet unterschiedliche Versicherungstarife -
diesen Artikel hat ein ungarischer Rechtsanwalt , der in Ungarn tätig ist für Sie herausgesetzt damit Sie lesen können.
Bislang mussten Männer bei der Kraftfahrzeug-Police mehr zahlen. Ob Man oder Frau- auch Versicherungen müssen beide Geschlechter künftig gleich behandeln. Berücksichtigung des Geschelchtes ist von Versicherten als Risikofaktor bedeutete als eine Diskriminierung.
Was die Diskriminierung anbelangt, untersagt die Richtlinie 2004/113/EG aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dientsleistungen. Die zitierte Richtlinie verbietet die Berücksichtigung des Geschlechts als Kriterium für die Berechnung von Prämien und Leistungen nach dem 21 Dezember 2007 geschlossener Verträge.
Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes - unter Berufung auf die EU-Gleichstellunsrichtslinie von 2004 - hat in der deutschen Assekuranz-Branche eine Furore gemacht. ( Aktenzeichen des Gerichtes C-236/09 )
Bislang werden die Tarife nach dem statistischen Risiko berechnet. Frauen bezahlen beispielweise weniger für ihre Autoversicherung, weil sie seltener Unfälle bauen. Dafür kommt sie ihre längere Lebenserwartung ( derzeit 86 Jahre in Deutschland, gegenüber 81 Jahren bei Männern ) bei privaten Rentenversicherungen teuer zu stehen.
Spätestens zum 21. Dezember 2012 müssen alle Tarife umgestellt sein. Der Risikofaktor Geschlecht soll bis dahin aus der Berechnungen verschwinden.Nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist ist die diskriminierende Praxis als ungültig anzusehen.
Deutsche Verbraucherschützer raten die übereilte Kündigung des laufenden Vertrages ab ,denn die neue Tarifstrukturen sollen noch nicht erkennbar sein.
Hinweis : Nürnberger Nachrichten 2. März 2011
On-Line gestellt : am 5. Mai 2011
SCHON GEHÖRT? FORENSISCHE PSYCHOLOGIE
Ich bin kein Psycholog, sondern ein ungarischer Rechtsanwalt, der bei der Ausübung seiner anwaltlichen Tätigkeit nicht selten Fällen begegnet , bei denen die Aussage eines vermeintlichen Opfers mit den Aussagen eines Verdächtigten kollidiert.
Gerichtspsychologen haben objektive Kriterien entwickelt um die Glaubwürdigkeit einer Zeugenaussage zu beurteilen. Eine sog. Glaubwürdigkeitsanalyse wurde in den Wormser Straffprozessen, die von 1993 bis 1997 dauerten, angewendet, die als bis dahin größten Deutschlands Missbrauchprozesse galten. In diesem Prozessen waren überigens 25 Personen bezichtigt 16 eigene sowie fremde Kinder missbraucht zu haben.
Die Glaubwürdigskeitsanalyse ist heute eines der effizientesten Instrumente , das den Experten zur Verfügung steht. Diese Methode kann in Betracht genommen werden, wenn es um einen typischen Fall geht, wo Frau bezichtigt Mann, sie zum Sex genötigt zu haben.
In solchen Fällen befragen psychologische Experten jeweils die angeblichen Opfer. Demgegenüber werden die beschuldigten Täter nur selten gefragt, die das Recht haben auf die Tat zu leugnen oder einfach zu schweigen.
Die Methode der Gerichtspsychologen basiert auf zwei Hypothesen. Das erste Kriterium, wer über tatsachlich Erlebtes unterrichet, erörtert detaillreicher und lebendiger aber unstrukturiert. Der Verletzte gibt Dialogen wieder, berichtet über sog. Interaktionen mit seinem Gegenüber und darüber, was in seinem Innern geschehen ist.
Ein anderer Aspekt ist, dass der Lügner bringt eine Lüge vor, wie gedruckt. Nach einem bekannten ungarischen Spruch lügt der Lügner wie das Wasser in einem Wasserabfluß rinnt.
Für den Lügner ist seine lügnerische Geschichte an den Ermittlern zu darstellen eine anstregende Arbeit, denn er muss , was er erzählt irgendwie plausibel machen, auf die Fragen der Polizebeamten unverzüglich adäquat reagieren, sich selbst seine Aussagen merken und seine Wirkung auf die andere reflektieren.
Die Anstrebung führt dazu, dass dem Lügner kaum noch Kapazitäten bleibt an der eigentlichen Schilderung der Tat zu präzisieren und diese detailliert, wiederspruchsfrei und echt zu bringen.
Vor dem Gericht konfrontiert der Lügner mit einem Problem. Ein Ereignis der geschehen ist , hinterlässt massiverer Spuren im Gehirn, als eine Lügengeschichte, meinen die Experten. Während der Lügner sog. akustische und visuelle Eindrücke mündlich ins Protokoll anbringen kann, unterrichtet der wahr aussagender Mensch anderen Sinneseindrücken wie zum Beispiel Gerüchen, Körper- und Kältegefühlen. Nach allgemeiner Beurteilung der Gerichtspsychologen ist die sog. neuronale Verankerung des tatsäclich Erlebten des wahr sagenden Menschen komplexer und umfassender als die bloß erfundenes Geschehens.
Hinweis : SZZ 3 – 4 Juli 2010
On-Line gestellt : am 14. Februar 2011
Deutsche Gerichte haben von dem Straßburger Gerichtshof einen Rüffel bekommen
Das hat die Deutsche Presse-Agentur gemeldet und nun liest diese Meldung ein ungarischer Rechtsanwalt aus Stadt Pécs.
Aus der Sicht der Grundrechts-Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ( EGMR ) wiegt das Recht von Vätern mit ihren Kindern als es in Deutschland gehandhabt wird.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes stärkt nun die Rechte der biologischen Väter bezüglich ihrer Kinder. Väter dürften zu ihren leiblichen Kindern auch dann Beziehungen pflegen, wenn ein anderer Mann rechtlich als der Vater gelte. Die Straßburger Richter urteilten am Dienstag (21.12.2010), familiäre Beziehungen zu den leiblichen Kindern stünden unter dem Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Straßburger Richter haben einen weiten gefassten Familienbegriff als die deutsche Gerichte – shilderte ein deutscher Anwalt, namens Rainer Schmid, der einen 43 jährigern Nigerianer vertreten hat.
Nach wahren Sachverhalt hat der 43 jährige Vater seine Zwilingstöchter noch nie gesehen. Die deutschen Gerichte haben dem biologischen Vater das Recht auf Umgang mit seinen Kindern verwehrt. Das Wohl der Kinder sei bei der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe nicht ausreichend berücksichtigt worden. Dies sei eine Verletzung des Rechts auf Privat- und Familienleben, befanden die Richter in Straßburg. Sie sprachen nun dem Mann, der seit 2008 in Spanien lebt ein Schmerzensgeld von 5000 Euro zu.
Gegen dieses Urteils des Europäischen Gerichthofes für Menschenrechte kann innerhalb drei Monaten eine Berufung beantragt werden, doch angesichts des bisherigen Rechtssprechung in Straßburg sollten deutsche Gerichte diese Entscheidung berücksichtigen.
Ansonsten sind Familienbeziehungen des einschlägigeen Falles etwas kompliziert. Der Nigerianer war 2003 nach Deutschland gekommen , wo er in Achern lebte. Er hatte zwei Jahre lang eine Beziehung zu einer verheirateten Frau, die mit Ihrem Ehemann drei Kinder hat. Wenige Monate nach Ende dieser Beziehung hat die von ihm Zwillingstöchter geboren. Der Asylantrag des biologischen Vaters wurde im Februar 2006 zurückgewiesen.
Rechtlicher Vater der Kinder ist der Eheman. Das deutsche Paar hat alle bitten des Nigerianers abgelehnt, seine Kinder kennenzulernen. Konkret hat der 43 Jahre alte Nigerianer nun Hoffnung auf ein erstens Treffen mit seinenn fünf jahre altern Zwillingstöchtren , die er bisher nie gesehen hat.
On-Line gestellt : am 2. Februar 2011
Hinweis : Fränkische Landeszeitung
UNGARNS NEUES MEDIENGESETZ
In Anbetracht der Präambel und der gesetlichen Prinzipien
Ungarns neues Mediengesetz ist lesenswert für jeden ungarischen Rechtsanwalt.
Das von der ausländischen Presse heftig diskutierte Gesetz wurde am 20. december 2010 von dem ungarischen Parlament verabschiedet und es wurde erst am 31. Dezember 2010 in dem Amtsblatt Magyar Közlöny im Anzeiger Nr. 202 on-line veröffentlicht.
Das voluminöse Gesetz ( eigentlich das Gesetz Nr. CLXXXV. vom Jahre 2010 ) , das aus 230 Paragraphen sowie aus mehreren Anhänge besteht, lässt keine Zeit den Betroffenen bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens das Wesen der Regelung im Geiste zu verarbeiten sowie in die Praxis überzutragen.
Nachdem der Präsident der ungarischen Republik Pál Schmitt das Gesetz unlängst unterfertigt hatte, wurde erst am am 31. Dezember 2010 das Gesetz publik gemacht. Am 1. Januar 2011 sofort nach Mitternacht ist dieses Gesetz als geltendes Gesetz , dessen Bestimmungen – mit einigen Ausnahmen - für die Betroffenen - einzuhalten sind.
Man hatte also etwa 24 Stunden am Silvestertag um die Rechtsnormen des Mediengesetztes zu lesen sowie ihr Rechtsnormen sich auseinanderzusetzen. Eine gerechte Vorbereitung zur Realisierung der Rechtsnormen ist nicht vorhanden. Wie kann in einem Rechtstaat so was vorkommen ?
Die ersten acht Paragraphen sind mit unklaren Rechtsbegriffe verziert, die man kaum auslegen kann. Prinzipien wie freie Veröffentlichung, freie Weiterleitung, freie Verfügungstehung der Informationen sind betont. Dazu gehört das Prinzip der Vielfältigkeit, welches im Bezug der ungerechtfertigten Marktbeschränkung bzw. hinsichtlich Monopols ( vermutlich Verbot auf Bildung einer Monopolgesellschaft ) erwähnt wird.
Das Informationsrecht steht derjenigen zu, die sich auf dem ungarischen Staatsgebiet aufhalten, sowie der Angehörigen der ungarischen Nation. In Zusammenhang des Informationsrechtes wird die „ demokratische gesellschaftliche Öffentlichkeit „ erörtert , die erst durch die Ausübung dieses Informationsrechtes nun gebildet sowie erstarkt werden soll.
Als ungarischer Rechtsanwalt beachte ich hierher : nach 20 Jahren der Wende in Ungarn gäbe es also bei uns keine demokratische gesellshaftliche Öffentlichkeit, diese muss erst - durch das neue Mediengesetz - gestaltet werden.
Der Geltungsbereich des Gesetzes ist ziemlich breit : in den Fällen, die in dem Gesetz ausdrücklich geregelt sind, sind die Zuschauer, Hörer, Leser, Konsumente, Verbraucher inbegriffen.
Unter den Teilnehmern wird eine Zusammenarbeit „ Nach Treu und Glauben „ sowie „ nach Ehrlichkeit „ verlangt.
Die erwerbenden Zwecke des Gesetzgebers seien die Anerkennung von öffentliche Interesse, dann das Interesse des eigenen Ichs, die Beförderung der gesellschaftlichen Integrität , damit die entsprechende Betätigung der sozialen Struktur, die der „ nationalen Identät „ sowie „der kulturellen Identität „ befestigt wird, hinsichtlich der Prinzipien des Grundgesetzes, der Normen des Völkerrechtes sowie die der EU-Normen, der enstandenen Bedingungen der technologischen Entwicklung, schützend die Rede-, und die Meinungsfreiheit, sowie die Pressefreiheit, anerkennend die kulturelle, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Medien, anerkennend die Bedeutung der Gewährleistung des Wettbewerbes auf dem Markt der Medienunternehmer.
On-line gestellt : am 3. Januar 2011.
KÜNDIGUNG EINES INTERNAT-VERTRAGES
Als ein Deutsch sprechender ungarischer Rechtsanwalt habe ich für Sie den folgenden aktuellen Fall aus der deutschen Rechtsprechung ausgewählt.
Eine außerordentliche Kündigung der Mutter eines Zwölfjährigen Mädchens ist von Landgericht Coburg unwirksam gefunden worden. Nach einem Urteil des Landgerichts Coburg war diese außerordentliche Kündigung unwirksam und die Mutter muß das von der Schule eingeklagte Schulgeld bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist bezahlen.
Die Mutter hat den Internat-Vertrag bezüglich einer Privatschule fristlos gekündigt, weil ihre Tochter durch sexualbezogenen Themen in dem Internat schädlich beeinflusst war. Dazu hat sie einen handgeschriebenen Zettel dem Gericht beigebracht, den sie bei der Tochter gefunden haben soll. Zu weiteren Begründung gab die beklagte Mutter an, die Zimmergenossin ihrer Tochter mit weiteren Mitschülerinnen in dem Internat heimlich geraucht habe.
Wie die Frau vor dem Gericht behauptet hatte , ihre Tochter sollte noch an dem Klappstorch”s Märchen glauben.
Das Landgericht Coburg entschied, daß die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund nicht vorlagen. Das Rauchen könne zur außerordentlichen Kündigung nicht berechtigen, weil das Kind einvernehmlich in ein anderes Zimmer verlegt worden sei, wo ein Problem mit Rauchen nicht mehr auftrat.
Hinsichtlich der Konfrontation der Elfjährigen mit sexualbezogenen Themen stellte das Gericht fest, daß es erforderlich ist, ein Kind allmählich auf die Realität des Lebens vorzubereiten. Damit kann das Kind den Einflüssen standhalten, denen es früher oder später ohnehin ausgesetzt ist. Nach den Feststellungen des Gerichtes kam es zu Gesprächen älterer Schülerinnen im Beisein der Tochter der Beklagten über Beziehungen zwischen anderen Schülerinnen und Schülern. Der Ablauf und der genaue Inhalt dieser Gespräche blieb für das Gericht ebenso unklar wie deren Wahrheitsgehalt.
Das Urteil vom 06.07.2010, Az.: 23 O 105/10 ist rechtskräftig.
Hinweis : Fränkische Landeszeitung 18. Oktober 2010
On-Line gestellt : Pécs, am 23. Dezember 2010
EU-GERICHT BESTRAFFT ULTRALANGE PROZESSE
Deutschland zahlt Schadenersatz - darüber hat die Fränkische Landeszeitung am 25. Juni 2010 berichtet und liest nun ein ungarischer Rechtsanwalt.
Frankfurt ( apn ) - Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte hat die deutsche Bundesrepublik wegen vier unzumutbar langer Gerichtsverfahren zur Zahlung von insgesamt 24000 Euro Schadenersatz verurteilt.
Die Prozesse mit einer Dauer zwischen 7 und 17 Jahren hätten gegen Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen , der das Recht auf ein Verfahren „ innerhalb angemessener Frist „ festschreibt, urteilte das Straßburger Gericht.
Der dramatischste der vier Fälle ist ein Sorgerechtstreit, in dem sich ein Vater 9 Jahre lang vergeblich um Kontakt zu seiner nichtehelichen Tochter bemühte.
Die Bundesregierung verteidigte die lange Verfahrensdauer mit dem Hinweis, dass psychologische Untersuchungen angestrengt und mehrere Experten bemüht werden mussten, weil die Mutter der Kläger vorwarf, ihr gemeinsames Kind sexuell missbraucht zu haben.
Ein Erbschaftsstreit zog sich sogar über 17 Jahre hin.
On-Line gestellt : Pécs, am 12. November 2010
BEGRENZTE HAFTUNG BEI EINER FLUGREISE
Als ungarischer Rechtsanwalt habe ich den folgenden Beitrag aus der aktuellen ausländischen Presse eingesammelt.
Haftet die Fluglinie nur bis zum Höchstbetrag von 1134 Euro wenn, der Koffer des Reisenden bei einer Reise verloren geht oder kaputt wird. Mehr bekommt der Reisende nicht ersetzt , wie der Europäische Gerichtshof in einem Urteil entschieden hat.
Wem das nicht ausreicht , der muss mit seiner Fluggesellschahft vor Abflug eine höchere Haftungssumme gegen Aufpreis vereinbaren.
Laut Sachverhalt war das Reisegepäck eines Fluggastes aum dem Flug von Barcelona nach Porto spurlos verschwunden und ist nie mehr aufgetaucht - wie die Fränkische Landeszeitung berichtete.
Der Mann verlangte daraufhin Schadenersatz von. Insg. 3200 Euro : für den Wert des Kofferinhaltes wollte er 2700 Euro erhalten, darüber hinaus machte er 500 Euro für Immateriellen Schaden geltend, weil einigens nach Auffassung des Geschädigten nicht ersetzbar ist. Der Fall ging bis zum Europäischen Gerichtshof.
Nach dem Urteil von EugH haben die Passagiere tatsächlich sowohl ein Recht auf Ersatz des reineren Gepäckwerts als auf den Ersatz eines wie aimmer gearteten immateriellen Schaden. Mehr als 1134 Euro bekommt der Betroffene jedoch nicht ersetzt, egal wie hoch bezüglich der immaterillen Schaden der ideelle Wert war.
Pécs, den 1. Oktober 2010
Privates Schnapsbrennen in Ungarn
Als ungarischer Rechtsanwalt habe ich den folgenden Beitrag aus der aktuellen ausländischen Wirtschaftspresse eingesammelt.
In Ungarn darf künftig auch privat Hochprozentiges gebrannt werden. Vorausgesetzt, es sind im Jahr nicht mehr als 50 Liter und man verwendet den Schnaps ausschließlich für den privaten Gebrauch - darüber berichtet das Wirtschaftsblatt in Österreich.
Ungarn legalisiert das private Schnapsbrennen – steht in dem nun aufgeführten Artikel.
Wer im Jahr nicht mehr als 50 Liter hochprozentiges Destillat ausschließlich für den eigenen Gebrauch herstellt, braucht von Montag an dafür weder Steuern zu zahlen noch seine Brenntätigkeit anzumelden, wie die ungarische Zollverwaltung am Sonntag mitteilte. Die Behörde werde jedoch die Einhaltung der Obergrenzen kontrollieren.
Was nicht in dem Artikel ist : Zu dem Brennen soll ein teueres Gerät besorgt werden ;Geräte zum Schnapsbrennen dürfen nur mit Zulassung der Zollbehörde hergestellt werden.
Nur in gewerblichen Brennereien durften die Ungarn bislang ihr Obst zu Schnaps verarbeiten lassen. Kritiker befürchten, dass die EU-Kommission wegen dieser besonders weitgehenden Steuerbefreiung gegen Ungarn vorgehen könnte.
Hinweis : http://www.wirtschaftsblatt.at
Pécs, den 29. September 2010
Der Status des höchsten Organes von GmbH in Ungarn ( Jahr 2010 )
Als ein ungarischer Rechtsanwalt für seine Mandatschaft einen Gründungsvertrag einer GmBH verfasst, kann es vorkommen dass der Vertragstext die Handlungsbefugnis des höchtsten Organes nicht enthält.
Diese Konstellation kann für die ausländischen Gesellschafter aber schlimm sein, denn sie werden erst nach Monaten sogar nach Jahren erfahren, welchen Angelegenheiten bei einer Gesellschaft gegebenfalls einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung dem höchsten Organ gehören.
Das Gesetz IV. von Jahre 2006 über die Wirtschaftsgesellschaften in Ungarn verfügt über die Zuständigkeit einer GmbH ; nach Paragrachen 141 des nun aufgeführten Gesetzes die ausschliessliche Handlungbefugnis der Gesellschafterversammlung umfasst die folgenden Geschäfte :
a.) Genehmigung der Bilanz;
b.) Entscheidung in der Sache eines Dividendenausschlages;
c.) Gewährung von Nachschußzahlungen und Ihre Rückerstattung;
d.) Ausübung des Vorkaufsrechtes bezüglich der Gesellschaft;
e.) Designierung einer Person, dem ein Vorkaufsrecht zusteht;
f.) Zubilligung der Übertragung eines Gesechäftsanteiles an einer dritten Person;
g.) Entscheidung über dem Geschäftsanteil, falls dessen Versteigerung erfolglos wäre;
h.) Zustimmung der Aufteilung eines Geschäftsanteiles eines Gesellschafters sowie Einziehung eines Geschäftsanteiles;
i. ) Beschluß in der Sache des Vorschlages über der Ausschliessung eines Gesellschafters;
j.) Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers sowie die Festlegung seiner Vergütung- falls der Paragraph 37 des Gesetzes NR IV. vom Jahre 2006 nicht angewandt werde;
k.) Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Aufsichsrates, Festlegung ihrer Entlohnung;
l.) Bestellung und Abberufung eines Wirtschaftsprüfers, sowie die Festlegung seiner Entlohnung;
m.) Bestätigung des Abschlusses von Verträgen, welche die Gesellschaft mit ihren eigenen Gesellschaftern, Geschäftsführern oder deren nahen Angehörigen ( § 685 Punkt BGB ) weiterhin mit ihren Lebensgefährten oder Lebensgefährtinnen;
n.) Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Geschäftsführer oder die Mitglieder des Aufsichtsrates, sowie gegen den Wirtschaftsprüfer;
o.) Gewährung der Prüfung des Geschäftsberichtes sowie die der Geschäftsführung ferner die Wirtschaftstätigkeit, von einem Wirtschaftsprüfer;
p.) Entscheidung über der Vorbereitung der Schaffung von einem anerkannten Firmengroup, Beschluß über dem Inhalt eines Vertagsentwurfes, Bestätigung des Vertragsentwurfes bezüglich Beherrschungsmöglichkeit , Beherrschungsvertrag;
q.) Beschliessung der Auflösung der Gesellschaft sowie ihrer Überwandlung;
r.) Abänderung des Gründungsvertrages;
s.) Aufstockung sowie Herabsetzung des Stammkapitals;
t./ Aus Anlaß der Kapitalerhöhung die Ausübung der Vorrechte, im Bezug der Gesellschaft;
u.) Bei Kapitalerhöhung die Designierung jener Personen, welche auf die neue Geschäftsanteile einen Vorrecht haben werden;
v.) Bei der Kapitalerhöhung Festlegung einer Abweichung ab dem Verhältnis der Stammeinlagen;
w.)Bei der Herabsetzung des Stammkapitals Festlegung einer Abweichung ab dem Verhältnis der Stammeinlagen;
x.) Alle Angelegenheiten die vorliegendes Gesetz oder der Gesellellschaftsvetrag in die ausschliessliche Kompetenz der Gesellschafterversammlung verweist.
Falls der Gesellschafter ( Aktionär ) nach der Regelungen des Gesetzes oder nach der Bestimmung des Gründungsvertrages in einer bestimmten Angelegenheit sein Stimmenrecht nicht ausüben darf, soll er bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung ausser Betracht werden.
Nicht abstimmen dürfen die Gesellschafter, die der Beschluß von Verpflichtung oder Haftung entbindet werden oder in einem anderen Vorteil zu Lasten der Gesellschaft versetzt. Des weiteren dürfen auch Gesellschafter nicht stimmen, mit denen dem Beschluß zufolge ein Vertrag zu schliessen ist bzw. gegen die ein Prozeß angestrengt werden muß. Jener Gesellschafter darf nicht stimmen auf dessen Rechtsverhältnis, der Beschluß sich bezieht, betreffend die Schaffung oder die Auflösung dieses Rechtsvältnisses, inbegriffen dessen Inhalt.
Gesellschafter die einen Beschluß gefasst haben von dem sie wussten oder von dem sie bei der von ihren zu erwartenden Umsicht hätten wissen können, dass der bedeutende Inhalt der Gesellschaft offensichtlich verletzt, haften unbeschränkt und solidarisch für den daran herrührenden Schaden.
Nach Paragraphen 27 Absatz 2 - falls das vorliegende Gesetz nicht anders verfügt – sind die Gesellschafter verpflichtet , auf Antrag der Gesellschafter ( Aktionäre ) über Angelegenheiten der Gesellschaft Auskunft zu geben, die Einsicht in Geschäftsbücher und Schriftsachen der Gesellschaft zu ermöglichen.
Wenn die Geschäftsführer dem Antrag nicht nachkommen, auf den Gesuch des Betroffenen kann das Registergericht – im Rahmen eines gesetlichen Aufsichtsverfahrens - die Gesellschaft zu Auskunfserteilung so wie Sicherung der Einsicht zu verpflichten.
Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung werden - falls vorliegendes Gesetz oder die Versammlung nicht anders bestimmt – mit den einfachen Stimmenmehrheit der anwesenden Gesellschafter gefasst.
Die in der Einladung nicht angegebenen bzw. den Gesellschaftern nicht angegebenen Themen dürfen auf der Gesellschafterversammlung erörtert werden, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind und dagegen nicht protestieren – stand in dem alten Gesetzestext.
Laut Neuregelung ein Thema , das in der Tagesordnung der Ladung nicht angegeben ist, darf bloß verhandelt werden, falls alle Gesellschafter anwesend sind und der Debatte zustimmen.
Pécs, den 17. September 2010
WOHNUNGSUCHE IN ÖSTERREICH - MAKLER ERHALTEN WENIGER PROVISION
Als deutsch sprechender ungarischer Rechtsanwalt inspiziere ich regelmäßig die deutschprachige Presse , um in Bilde zu sein.
Ab 1. September 2010 senkt eine neue Verordnung des Wirtschaftsministeriums in Österreich die Höche der Maklerprovisionen von drei auf zwei Monatsmieten – darüber hat am 25. August die Tageszeitung Kurier berichtet.
Bei Verträgen für Wohnungen unf Einfamilienhäuser, die bis zu drei Jahre vermietet werden, zahlen Mieter künftig nur noch eine Monatsmiete für die Vermittlung. Läuft ein Vertrag länger oder wird er unbefristet geschlossen, so fallen höchstens zwei Monatsmieten an. Vermittelt ein Hausverwalter eine Wohnung in einem Haus , das er selbst verwaltet, fällt nur noch eine halbe Monatsmiete bzw. eine Monatsmiete an. Bishet war im Durchschnitt eine Monatsmiete zu entrichten.
Unverändert bleiben die Richtsätze für Provisionen, die Zwischen Vermieter und Immobilienmakler vereinbart werden sowie Provisionen für die Vermittlung von Miete von Geschäftsräumlichkeiten.
Ebenfalls neu ist, dass bei Inseraten über Mietwohungen künftig die monatliche Gesamtbelastung sowie Einzelkosten detailliert dargestellt werden müssen. Darunter fallen die Angaben über die Hauptmietzins, die Betriebs- unde Heizkostenakonti sowie die Umsatzsteuer. Mieten wird günstiger : Mieten Ersparen sich rund 700 Euro
Pécs, den 6. September 2010.
Hinweis : http://kurier.at/wirtschaft/2026302.php
Eine vereinfachte Beschäftigung in Ungarn
Ab 1. August 2010 gibt es in Ungarn für die Unternehmen bzw. für die andere Arbeitsgeber eine vereinfachte Beschäftigung, die gestzlich geregelt ist. Dieses Gesetz , das Gesetz Nr. 75 vom Jahre 2010 betrifft die folgenden Branchen : die Landwirtschaft sowie in bestimmten Sinne den Tourismus und zuletzt das Profil der Gelegenheitsbeschäftigung.
Das Gesetz legt die Anzahl der Gelegenheitsbeschäftigten von einer Person – bis 20 Prozent je nach der Gesamtheit des Personales des Unternehmen fest. Überschritte der Arbeitsgeber die gesetliche Quote dann hat er ein bestimmtes Bussgeld zu entrichten.
Während des Geschäftjahres mag der Gesetzliche Rahmen auf den Tagen des Jahres unproportionel in Anspruch genommen werden, aber die Quote der Beschäftigten darf in das nächste Jahr nicht übertragen werden.
Käme eine Vereinbarung auf einer Gelegenheitsbeschäftigung von Tag zu Tag zustande ( Z. B. sog. Saisonarbeit, oder allgemeine Gelegenheitsarbeit ) , dann sind diese Tagesbeschäftigungen zu addieren. Bei dem Zusammenrechnung darf aber ein Höchtsmass von 120 Werktagen nicht überschritten werden.
Sowohl die Saisonarbeit für die Landwirtschaft als auch die Gelegenheitsarbeit für die Tourismus-Branche sind in dem Gesetz definiert. Das sind verschiedenen kurzfristige Arbeiten , die zu einer Jahreszeit gebunden sind, und die Arbeit soll mit der Landwirtschaft, wie Viehzucht, Forstwirtschaft oder Pflanzebau eventuel die Beförderung ferner die Verpackung der Landesprodukte – bis zum Höchstmass von 120 Tagen pro Jahr - zu tun haben.
Nachdem die Verainbarung mit dem Gelegenheitsbeschäftigten elektronisch ( Via E-Mail oder via SMS .) an der Behörde von dem Arbeitsgeber angemeldet wird, kommt erst das Rechtverhältnis regelmässig zustande. Falls der Beschäftigte es verlangt, hat der Arbeitsgeber den Arbeitsvertrag abzuschliessen, dessen Muster dem Gesetz Als Anhang beigefügt ist.
Nach dem Gesetz können die Bürger der Drittländer ausschliesslisch in der Landwirtschaft als Saisonarbeiter beschäftigt werden. Dementgegen die EU-Bürger geniessen alle Vorteile laut Gesetzes just wie die heimischen Arbeitsnehmer in Ungarn.
Nach den Beschäftigten , die in der Landwirtschaft als Saisonsarbeiter oder in der Branche des Tourismus eine Gelegeheitsarbeit in Ungarn ausrichten, hat der Arbeitsgeber einen Tagesbeitrag zu vergüten, dessen Mass 500 Ft Pro Beschäftigten und Pro Arbeistrag ausmacht. Nach den Gelegenheitsarbeitern – die ausserhalb der Branche der Landwirtschaft oder von Tourismus tätig sind, ( U. B. in in einer Privathaushalt ) - vergüten die Arbeistgeber einheilich 1.000 HUF Pro Person bzw. pro Arbeitstag.
Mit der Vergütung der nun erwähnten Beiträge entrichten die Arbeisgeber nach den Saisonarbeitern keine andere Beiträge wie Berufsausbildungbeihilfe oder Krankenversicherungbetrag. Mit dieser Regelung korrelierend sind die Saisonarbeiter eben entlastet vor der Eintrichtung eines Krankenkasseversicherungsbeitrages oder die eines Rentenbeitrages.
Nach Derjenigen, die in den anderen EU-Länder bei einer Kasse bereits Versicherte sind, sowie diese Tatsache für die ungarische Behörde urkundlich bewiesen ist, besteht keine Pflicht mehr zu der Beitragszahlung.
Die Arbeitsnehmer , die nach den Paragraphen 7 Absatz 2 des nun aufgeführten Gesetzes beschäftigt sind, sind berechtigt die Dientleistungen des Gesundheitswesen in Ungarn in Anspruch zu nehmen, ferner erwerben sich die Berufsjahre, die zu einer Rente erforderlich sind. Die EU-Bürger die bereits in Ihrer Heimat Versicherte sind, stehen diese Rechte nicht zu.
Zur Auslegung der nun zitierten Rechtsnormen die Beauftragung eines Experten – ein ungarischer Rechtsanwalt - wäre ratsam, denn mit der Beschäftigung der ungarischen Gelegenheitsarbeiter ( wie Putzfrau, Gärtner usw. ) mögen Ausländer, die über Immobilien in Ungarn verfügen, betroffen werden.
Pécs, den 5. August 2010
Untersuchung der Täterschaft mit einem Polygraphen
Der Ausgangspunkt: Laut ungarischen Strafprozessordnung ( Stpo. ) soll der wahre Sachverhalt ermittelt werden, d. h. ob einen Strafdelikt gäbe, bzw. im Falle des Bestehens eines Deliktes wem und in welchem Umfang dafür die Verantwortung tragen soll.
In dem ung. Strafverfahren gibt es ein sog. freies Beweisverfahren ; das Gericht bewertet die Beweise einer nach dem anderen, bzw. global, sowie ermisst es das Ergebnis der Beweise, nach seiner Überzeugung.
Im Gange des Verfahrens hat die ungarische Ermittlungsbehörde die Aufgabe , den Strafdelikt, dessen Täter zu ermitteln ferner dazu die verschiedenen Beweise zusammnenzutragen und zuletzt sicherzustellen.
Nach einer Stellungsnahme des ung. Obersten Gerichtes ( BH. 1997/115 ) kann erst eine Untersuchung, welche mit einem Polygraphen ( umgangsprachlich Lügendetektor) im Rahmen eines Befundes eines Psychologen erstellt wird, als ein Beweis insgesamt mit den anderen Beweisen in einem Strafverfahren in Betracht genommen, ferner ermessen werden.
A priori kann der Polygraph als ein Gerät der Kriminologie aus dem Strafverfahren nicht beseitigt werden.
Der „Betreiber „ des Polygraphen darf übrigens keine Stellung aussern darüber , ob eine Aussage des Verdächtigen relevant wäre oder nicht. Der „ Betreiber „ dieser Mehrzweckmaschine soll die Reaktionen durch das Gerät aufzeichnen, welche die Person, die sich unter Untersuchung befindet, für den Detektor sendet. Der „ Betreiber „ soll prüfen, welche Stimulus-Fragen der Verdächtigte erhalten hatte, wie darauf sein Körper reagiert hatte, welche waren darunter die sog. entscheidenden Reaktionen des Verdächtigten , wie sich die physiologischen Messwerte in einer Periode der Prüfung geändert haben.
Die ausführlichen Rechtsnormen des Abwickelns der Untersuchung mit einer Polygraphen werden in Ungarn durch die Bestimmmungen des Ministerialerlasses von 23/2003. ( VI. 24. ) BM -IM együttes rendelet vorgeschrieben.
Die Erwägung des Ergebnisses des Polygraphen findet eben so statt wie die des Ergebnisses alle anderen Befunde ; paradoxerweise wird der Sachverhalt von einem Richter oder einem Staatsanwalt erwogen werden, der eben keine Fachkenntnisse haben soll. Es gibt ungarischer Rechtsanwalt , der dieses Erwägen des ung. Gerichtes als widersprüchlich bewertet und damit will er den Polygraphen aus dem Strafverfahren entfernen lassen um seinen Mandanten zu retten. Mancher Rechtsanwalt in Ungarn lässt sich also etwas einfallen !
Gemäss des Paragraphen 182 Absatz 2 der ung. Stpo. ist die Anwendung eines Fachberaters verbindlich, falls das Geständnis der Beschuldigten in der Phase des Ermittlungsverfahren mit einem Polygraphen untersucht werde.
In der vorherigen Zeiten fand die Untersuchung mit einem Polygraphen statt, insofern in dieser Sache ein Antrag an die Ermittlungsbehörde gestellt worden war. Was das Ergebnis dieser Untersuchung anbelangt. Hat man darüber ein Schriftstück erstellt, der aber in dem Verfahren nicht angewandt wurde. Dieses Schriftstück, bzw. dessen Inhalt sollte für die Ermittler zu der zukünftigen Vorkehrungen massgebend sein oder diente zu einer taktischen „ Waffe „ um ein freiwilliges Geständis der Beschuldigten zu erzwingen.
Da die Geständnisse der Beschuldigten der Ermittlungsbehörde nicht fordauernd von Fall zu Fall zur Verfügung standen , sind die Untersuchungen mit einem Polygraphen in Ungarn häufig geworden , wurden deren Schrifstücke sogar zu den Akten gelegt. Die Beibringung der Expertisen hatte dann die Folge, dass die Gerichte in der Frage entscheiden sollten , ob eine Untersuchung mit einem Polygraphen akzeptabel wäre.
Manche Juristen sind in der Meinung , dass die Untersuchung mit einem Polygraphen kein Verhör ist, sondern ein Experiment sein sollte. Der Betreiber des Polygraphen richtet weder kein Verhör aus, prüft noch die kommutative Bedeutungen der Reaktionen der Testpersonen, sondern zeichnet die physiologische Symptomen auf, welche der Verdächtigte auf die sog. Stymulus-Fragen reflektiert. Als Bewertung auseinandersetzt der Betreiber die Messwerte für die Behörde oder für das Gericht.
Der Betreiber ist ein Fachberater, dessen Tätigkeit nicht auf die Schaffung einer Expertise aufrichtet, sondern er soll eine Auskunft erteilen, welche den Ermittler oder das Gericht zu seiner Erhebungen verhilft.
Da über der Tätigkeit des Fachberaters oder des Betreibers ein Protokoll erstellt wird, das zu den Akten beizubirngen ist, wird dieses Schriftstück als ein Urkunde von dem Gericht in der Verhandlung verlesen werden und somit verwandelt sich dieses Protokoll zu dem Teil des Strafverfahrens.
Bewertung der Untersuchung mit Polygraphen in der Hauptsache
Allein gegenüber der Leugnung des Verdächtigten - aus Mangel an anderen Beweisen – kann kein Urteil aufgrund eines Ergebnisses eines Polygraphen gefällt werden. Die weiteren Beweise sind also erforderlich, sie müssen geholt werden.
Wird die Sache juristisch anders betrachtet, falls die Leugnung des Beschuldigten mit der Aussage der Verletzten kollidierte, aber keine weitere Beweismittel dem Gericht zur Verfügung steht. In einem Einzelfall hat das ungarische Oberste Gericht erörtert, falls die Tatsache eines Strafdeliktes sowie dessen Ergebnis beweisen sind, aber bloss auf die Täterschaft die auseinadergehenden Aussagen d. h. die Leugnung bzw. Zeugenaussage des Verletzen stünden zur Verfügung – soll „mit Vernünftigen Nachdenken , anwendend die Rechtspflege „ geprüft werden. ob ausserhalb der sog. direkten Aussagen , weitere Beweise die noch besorgen sind, erhärten oder entkräftigen den Beweiskraft der erwähnten Aussagen bzw. deren Glaubwürdigkeit ( Nachweis : BH 2000/482 )
Die Untersuchung ist für den Verdächtigen bzw. den Angeklagten freiwilig, sie können auf die Untersuchung in Ungarn nicht verpflichtet werden. Das Verteidigungsrecht des Verdächtigten bzw. des Angeklagten nach Hauptregel enthält das Recht zum Verweigern , nicht kooperativ sein, hartnäckig schweigen, sogar kann es in Lügen eingehen.
On-line gestellt am 19. Juni 2010
Eine ungarische GmbH zu verkaufen
Das Stammkapital der Firma beträgt 3 Millionen Forint. Die Gesellschaft ist in die Baubranche eingeführt, aber aktuell wird sie betätigt. Der Firmensitz , der sich in Südungarn befindet mag wunschgemäß verlegt werden.
Sowohl die Geschäftsanteile der einzelnen Gesellschafter als auch das Vermögen der Firma sind schulden- und lastenfrei.
Die Verkäufer werden in dem abzuschliessenden Kaufvertrag , der von einem ungarischen Rechtsanwalt erstellt wird gewährleisten, dass diese Firma bzw. deren Geschäftsanteile nicht entlastet werden sollen.
Online gestellt am 10. Juni 2010 - Stadt Pécs Europas Kulturhauspstadt 2010
Europa's Kulturhaupstadt Pécs ist ein Erlebnis
Die zweitausend Jahre alte Stadt Pécs hat mehrere Gesichter. Nicht nur die neu und modern gestaltete öffentliche Plätze sondern die äußeren Stadtteile bieten den Touristen viele Sehenswürdigkeiten. Mit einem geliehenen oder mitgenommenen Fahrrad kann man weite Strecke in der Stadt zurücklegen.
Zum Beispiel kann ein Villenviertel, wie die Tiborc Straße und ihre Umgebung bei der westlichen Seite des Blockes der Medizinische Universität Pécs besichtigt werden. Am Wochende, als das Schulzentrum für die deutsche Minderheit an der Tiborc Straße einen Ruhetag hat, lohnt es sich die Straße samt alten und modernen Villen und die anderen Straßen in der nahen Ungebung sich anzuschauen.
Samtags und Sonntags gibt es keinen regen Verkehr in der Tiborc, dessen Name übrigens von einem Theaterstück von József Katona' s Bánk Bán kommt ; das Leben ist viel ruhiger als am Werktagen.
Besuchen Sie die Neben (sack)gassen, die nach Richtung Makár domb ( Makar-Hügel ) führen und genießen Sie die Natur. Die Sonne scheint noch mild, die Ameisen , sowie die Zaunkönige und anderen Vögel zwitschern fröhlich in den Gärten des Mittelstandes. Merkwürdige Blumen blühen überall.
Vor hundert Jahren her gab es hier noch riesigen Weingärten für die begürte Pécser Bürger, die teilweise in der Stadt wohnten und am Wochenende haben sie ihre Besitze mit einem Gespannwagen besucht um hier heitere Stunden Wein trinkend zu verbringen. In einem schönen Villa hat in meiner Kindheit ein namhafter ungarischer Rechtsanwalt gewohnt, in anderen alten Villen saßen ehamalige Offiziere sowie hoche Beamten oder deren Nachfolger.
Während der Zeit der so gennante Donau- Monarchie gehörte die Gegend, die mit Weingarten belegt war, nicht zu Stadt Pécs, sondern zu einem kleinen Dorf. So haben sich die Stadtväter entschlossen um ihre eigene Steuer zu optimalisieren. Das war ein Phänomen wie heutzutage Off -Shore, aber noch aus der königliche. und kaiserlichen Zeiten.
In der Tiborc kann man sich kaum noch Wein aus dem Weingarten der Anrainer besorgen, diese Ära ist schon leider vorbei. Aber Rad fahren oder einfach laufen und umschauen kann man immer noch. Da das Areal flach ist, die Fahrt ( oder das Laufen ) wird Ihnen nicht anstrengend sein
Die asphaltierte Straße ist etwa anderthalb Kilometer lang. Diese lange aber verhältnismäßig smale Straße ist ziemlich populär für die junge Leuten, die abends hier joggen .
Diejenigen , die noch nicht müde sind, können auf den Gipfel des Hügels Makár hoch fahren oder steigen um die schöne Panorama der Stadt zu bewundern.
Ja dort oben gibt es wirklich eine ruhige Lage. Der ansonsten durchdringender Lärm der Stadt bleibt unten, die Luft ist rein, der Gipfel oder lieber Dach hat kaum Verkehr. Ganz still ist es nicht, man hört bloss das Summen der Stadt. Die Aussicht ist aber atemberaubend. Wenn Sie nicht nur Durst , sondern Glück haben, können Sie bei einem Presshaus, den Rebensaft des Hügels kosten. Also los aufs Rad.
Pécs, den 25. Mai 2010
Ein ungarischer Rechstanwalt verklagt in Ungarn die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
Wegen angeblichen Verletzungen der Persönlichkeitsrechte sowie die des eigenen Vaters verklagt nun ein ungarischer Rechtsanwalt, namens dr. Ferenc Bősze in Stadt Győr ( Nordwestungarn ) die Regierung der USA.
Während des zweiten Weltkrieges soll der Vater des Klägers durch amerikanischen Bombenangriffe in Nordwestungarn schwäre körperliche und seelische Schädigungen erlitten haben.
Die Geschichte geht im Jahre 1944 zurück. Zufolge der Schädigungen sollen damals die ungarischen Ärzte aus dem Körper des inzwischen verstorbenen Vaters 47 Bombensplitter entfernt haben. Sowohl der linke Arm als auch das linke Bein am Knie des Mannes wurden gelähmt. Der Vater lebte als Kriegsinvalide bis 1968, als er starb Die furchtbaren Kriegserlebnisse des Vaters sollen die Kindheit seines Sohnes überschattet haben - steht in der Klageschrift, deren Text in einer on-line -Zeitung Huninfo.hu zu lesen ist.
Der Kläger behauptet noch: die aktuellen Ereignesse haben unlängst seine Wunden - im übertragenen Sinne - aufgerissen, darum hat er sich die Klagenerhebung entschlossen.
Der ungarischer Rechtsanwalt verlangt nun die Feststellung der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. sowie die des bereits verstorbenen Vaters. Des weiteren beansprucht er eine Genugtuung. Das ungarische Gericht sollte nämlich wegen dieser Rechtsverletzung die amerikanische Beklagte verpflichten in je zwei ungarischen sowie in einer amerikanischen Tageszeitung eine Entschuldigung zu veröffentlichen lassen.
Nachweis : http://href.hu/x/c44g
Pécs, den 21. April 2010
Aktuelles Gewerberecht in Ungarn
Die Ungarischen Einzelunternehmen sowie die Einzelfirmen haben in Ungarn am Jahresende ein neues Gesetz erhalten : Das Gesetz Nr. 115 wurde voriges Jahr von dem ungarischen Parlament verabschiedet, ferner ist es am zweiten Januar 2010 in Kraft getreten.
Das Gesetz legt den Begriff Einzelunternehmer fest. Demnach ist der Einzelunternehmer eine natürliche Person, die seine gewerbliche Tätigkeit regelmäßig , Gewinn erzielend auf eigenen Risikobeteiligung ausübt.
Die Wirksamkeit des Gesetzes die folgenden Berufe nicht betrifft : Landwirt in den eigenen Familienbetrieb, der aufgrund eines gesonderten Ausweises tätig ist ; Privattierarzt , Rechtsanwalt, öffentlicher Notar und zuletzt selbständiger Gerichtsvollzieher.
Sowohl den Ungarn als auch den Bürgern der anderen EU-Länder steht das Recht zu in Ungarn als Einzelunternehmer tätig zu sein. Eine rechtskräftige Verurteilung wegen etlichen Strafdelikte oder aus Mangel an Geschäftsfähigkeit bilden für den Antragsteller , nach wie vor ein Hindernis.
Da der Gewerbetreibende für die eventuellen Schulden des Einzelunternehmens mit seinem eigenen Privatvermögen unbegrenzt haftet, ist er nicht berechtigt paralell als Gesellschafter in einer Gesellschaft zu unternehmen, in der er wiederum unbegrenzt haftete. Dieses Verbot gilt just für die Beantragung eines weiteren Gewerbescheines.
Die Regelung ermöglicht es Einzelpersonen als Einzelunternehmer ein Gewerbe on-line anuzumelden. Darüber hinaus kann der Antragsteller einen Gewerbeschein beantragen, wenn er es zweckmäßig erachtet; im Laufe der Ausübung der gewerblichen Tätigkeit mag der Schein jeweils besorgt werden.
Die Geschäftstätigkeit kann je nach dem Bedarf in mehreren Standorten sowie in Filialen ausgerichtet werden. Eine wirtschaftliche Tätigkeit, deren Ausübung zu einer Genehmigung gebunden ist, darf erst angefangen werden als dem Unternehmer eine behördliche Zulassung erteilt wird.
Bei einer qualifizierten Arbeit müssen die Erfordernisse in allen Standorten sowie Niederlassungen erfüllt werden. Dass heißt , der Einzelunternehmer ist verpflichtet mindenstens je einen Facharbeiter einzusetzen.
Angestellten, Heimarbeiter nahe Familienangehörige sowie Lehrlinge dürfen beschäftigt werden.
Es käme zu einem Todesfall , ist die Geschäftsübertragung für Witwer/Witwe gestattet.
Einzelfirmen in Ungarn
Eine Einzelfirma – geregelt ebenso durch das Gesetz Nr. 115 von Jahre 2009 - ist eine Unternehmensform, welche rechtsfähig ist, die sich unter eigenen Firmennamen Rechte erwerben sowie Pflichte sich unternommen mag. Im Rahmen der Rechtsfähigkeit kann sich die Einzelfirma Eigentumsrecht erwerben, irgendeines Rechtsgeschäft abschließen ; er mag Prozess führen oder kann verklagt werden.
Die Einzelfirma steht unter der Wirksamkeit des ungarischen Firmenrechtsgesetzes, deren Bestimmungen mit einigen Abweichungen des Gesetzes Nr. 115 fortdauernd anzuwenden sind
Die Einzelfirma besitzt ein einzigen Gesellschafter , insofern das Gesetz Nr. 115 keine Ausnahme gestattet.
Eine sog. natürliche Person darf nur in ein einziger Firma als Gründer ( Gesellschafter ) unternehmen.
Was die Errichtung einer Einzelfirma anbelangt, kann sie durch eine notarielle Urkunde oder durch eine Privaturkunde geschaffen werden, welche letztere von einem ungarischen Rechtsanvalt verbrieft und versiegelt ist, genauer gesagt gegengezeichnet ist.
Das Gesetz legt den nötigen Mindestinhalt der Gründungsurkunde wie Firmenname, Firmensitz, Personalien des Gründers, gezeichnete Kapital, Regelung der Verantwortung des Gründers, Dauer der Firma, Tätigkeitbereich usw. fest.
Wenn die Höche des Stammkapitals einen Betrag von 200.000 HUF nicht übersteigt, soll die Einzelfirma mit Bargeld gegründet werden.
Der Firmengründer soll übriegens ein Einzelunternehmer sein, der die Geschäftsfähigkeit besitzen soll.
Die Firmengründung soll innerhalb 30 Tagen – gerechnet ab Datum der Verbriefung der Gründungsurkunde - an dem Firmenregistergericht on-line von einem ungarischen Rechtsanwalt angemeldet werden. Das Firmenregistergericht, welches die Eintragung der Einzelfirma vollbringt, überwacht ansonsten die gesetliche Aufsicht der Einzelfirmen in Ungarn.
Die späteren Modifikationen, ferner die verschiedenen Anmeldungen der Einzelfirma sollen eben via Internet ausgerichtet werden.
Was die Haftung des Gründers der Einzelfirma anbelangt, kann in der Gründungsurkunde geregelt werden, ob er die volle persönliche Verantwortung der Einzelfirma übernehme, oder seine Haftung beschränkte. Nach Firmenurkunde haftete der Gründer für die Schulden der Einzelfirma unbegrenzt, ginge das Firmenvermögen aus, wird er mit seinem Privatvermögen eben unbegrenzt haften. Würde er seine Haftung im Urkunde teilweise voraus ablehnen, dann ist er verpflichtet ein Nachschlusszahlung zu übernehmen, deren Betrag urkundlich im voraus festgestellt wird. Bis zum diesen Betrag haftet der Gründer dann mit seinem Privatvermögen begrenzt, insofern das Firmenkapital schon nicht mehr den Gläubigern zur Verfügung stehe.
Bezüglich der alltäglichen Betätigung der Einzelfirma entscheidet in allen Sachen der Firmengründer ; sein Entscheideungsbereich gleicht mit dem des höchsten Organes einer Einzelfirma.
Die Geschäftsführung wird entweder von einem führenden Amtsträger oder von dem Gründer selbst verrichtet.
Der Gesellschafter ( Firmengründer ) soll in Rahmen der Geschäftsführung die Priorität der Firma in Betracht nehmen. Drohte unerwartet eine Insolvenzengefahr, als die Gefahr tatsächlich besteht, verpflichtet er ab sofort primär die Interessen der Gläbiger wahrnehmen.
Eine geschäftliche Tätigkeit, deren Ausübung zu einer Genehmigung gebunden ist, darf erst angefangen werden, als der Einzelfirma die einschlägige behördliche Zulassung erteilt wird.
Die Stammeinlage der Einzalfirma mag an einem anderen Einzelunternehmer übergeeignet werden.
Wenn der Gesellschafter ( der Gründer ) stirbt, geht sein Anteil auf seine Erben über. Der Erben stehen das Recht zu in die Einzelfirma einzutreten, falls sie der Voraussetzungen entsprachen. Die Erben haben eine 30-Tage-Frist eine Erklärung abzustatten um die Einzelfirma einzutreten.
Die Einzelfirma kann in eine GmbH oder in eine andere Gesellschaftsform ( OHG, KG, AG ) umgestaltet, umfirmiert werden. Im Falle einer eventuellen Umgründung sind die Bestimmungen des Gesetzes über die Wirtschaftsgesellschaften in Ungarn ( aktuell . das Gesetz Nr. 4 vom Jahre 2006 ) anzuwenden.
Die Einzelfirma löscht sich auf : falls die, in der Urkunde bestimmte Dauer abgelaufen ist oder der Gründer der Einzelfirma über die Auflösung entscheidet, oder die Firma sich umwandelt oder er die Sache der Auflösung ohne Benennung eines Rechtsnachfolgers sich entscheidet und zulecht hebt das ungarische Firmengericht die Firma auf bzw. Ihr Löschen aus dem Firmenregister verfügt.
Pécs, den. 31. März 2010
DAS RECHT AUF GLEICHGESCHLECHT IN UNGARN
In der Sache der Registrierung der gleichgeschlechtlichen Paare hat das ungarische Verfassungsgericht die Institution der Lebensgemeinschaft der Schwulen sowie der Lesben für verfassungstreu anerkannt.
Bei einem ungarischen Standesamt kann die Mitwirkung eines Standesbeamten zur Regiestrierung der Beziehung wegen der geschlechtlichen Richtung der Parteien , die einander in einer registrierten Lebensgemeinschaft treten wollen, nicht zürückgewiesen werden - heißt in dem Beschluß des Gerichtes, der am 23. März 2010 in Budapest verkündet worden ist.
Das ungarische Verfassungsgericht, das sich bereits sechsmal mit der gesetlichen Prüfung des einschlägigen Gesetzes beschäftigt hatte, betont nun : ein Anspruch der gleichgeschlechtigten Personen auf die Anerkennung - da diese in keine Ehe eingehen können - kann aus dem Recht der Menschenwürde abgeleitet werden.
Alle neun Anträge, die die bezügliche gesetliche Regelung an dem Verfassungsgericht mit verschiedenen Gründen wie die Entleerung der Institution der Ehe, negatives Beispiel oder die Gefährdung der Rechte von Kindern angefochten hatten, sind laut Stellungnahme des Gerichtes - vom dem Gesichtspunkt des ungarischen Grundgesetzes betrachtet - unbegründet.
Das Gesetz Nr. 29. vom Jahre 2009, dessen Normen die eingetragene Lebensgemeinschaft sowie das Erleichtern des Nachweises des Bestehens der Gemeinschaft regeln, sind somit für verfassungmäßig erklärt worden.
Pécs, den 25. März 2010
HOBBYTIERHALTUNG IN UNGARN
Hobbytierhaltung und – vertrieb werden mit einer neuen Regierungsanordnung ( 41/2010 – 26. 02. ) in Ungarn geregelt.
Gefärdete Species von Tieren darf nicht gehalten, bzw. vertrieben werden. Was die geschützten Tierarten anbelangt, sind Bestimmungen der Tierhaltung ferner die des Schutzes und die Zunutztemachung in einem gesonderten Rechsnorm festgelegt.
Das Verzeichnis Nr. 1 des Gesetzes Nr. 28 vom Jahre 1998 enthält die Anführung der Tierarten, die in Ungarn ökologisch gefährdet zu betrachten sind.
Der Vertrieb der sog. Hauptsäugetiere, die in Ungarn als Hobbytier gehalten sind, kann anhand dieser Regierungsanordnung nicht gestattet werden.
Das Eigentumsrecht eines Hundes darf ausserhalb eines Vertriebes übergeeignet bzw. im Handel vertrieben werden, falls der Hund mit einem elektrischen Transporder-Chip versehen ist. Der Transporder-Chip soll unter dem Fell des Hundes sich befinden. Der eingesetzte Chip soll der ISO-Norm Nr. 11874 oder 11875 entsprechen.
Zufolge der Regierungsanordnung hat der Hobbytierhalter die Pflicht ein Prüfgerät der Kontrollbehörde zur Verfügung stellen - falls der Transporder der nun angeführten ISO-Normen nicht entspreche - damit diese die Angabe des Transporders gegebenfalls ablesen kann.
Zu der Öffnung des Hobbytiergeschäftes in Ungarn muss von dem Unternehmer eine Zulassung besorgt werden.
Das Geschäft wird genehmigt, insofern es die volgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Abgeschlossener Vertrag mit einem ungarischen Tierarzt, der in Ungarn als Zivilarzt tätig ist ;
- Statut des Unternehmens, welches von der zuständigen Behörde eingewilligt worden ist ;
- Die Bedingungen und die Voraussetzungen der Tierhaltung im Geschäftsraum gemäß Regierungsanordnung gesichert sind .
Das Reglement (Statut) des Tiergeschäftes, das die ausführlichen – akribischen Anordnungen der Tierhaltung, - verpflegung , die Fütterung sowie die Trennung der Tiere und die Entsorgung des Abfalles, bzw. die der Kadaver und nicht zuletzt die Desinfizierung der Hobbytiere enthält, wird von der ungarischen Behörde für Landwirtschaft genehmigt. Zuständig ist das Amt für Landwirtschaft in Ungarn auf dessen Revier das neue Geschäft sich befinden wird.
Mit der Genehmigung der Geschäftsöffnung wird in dem gleichen Beschluß das Reglement eingewilligt.
Die Tätigkeit der Tiergeschäfte sollen je nach dem Bedarf aber mindestens einmal im Jahr behördlich geprüft werden.
Die Rechtsnormen , die das Umgehen mit Hobbytieren sowie deren Haltung weitgehend verfügen, können von den Paragraphen 6 – 17 der nun angeführten Regierungsanordnung entnommen werden. Z. B : für einen Hund soll einen Bewegungsraum gesichert werden, dessen Ausmaß mindestens 10 m˛ umfängt. Die Länge einer Hundekette soll mindestens 10 m ausmachen. Usw.
Alle Tiere müssen glimpflich behandelt werden. Niemand darf einem Tier Schmerzen, Leiden oden Furchten zufügen.
Die in dem ungarischen offiziellen Blatt kundgegebene Regierungsanordnung 41/2010 ( 26. 02. ) ist bereits in Kraft getreten aber die meisten Verfügungen sind erst ab 1. Juli dieses Jahres anzuwenden.
Bis zum 31. Oktober 2010 hat der Tierhalter die Pflicht an dem ungarischen Umwelt-, und Naturschutzamt in Ungarn sowie an dem Amt für Wasserwirtschaft in Ungarn die Angabe anzumelden, welche der Paragraph 48/B des ungarischen Tierschutzgesetzes enthält.
Im Bezug der Hobbytiere , die in Privathaushalt bereits gehalten sind, müssen die Hobbytierhalter nachträglich bis zum 31. Dezember 2012 die Bedingungen schaffen, die die einschlägigen Rechtsnormen für die Hobbytierhaltung verschrieben.
Pécs, den 8. März 2010
Bodenkauf der Ausländer in Ungarn - verbrieft und versiegelt
In Ungarn sollen nach Hauptregel ausländische Bürger sowie Unternehmen von Erwerb landwirtschaftlichen Flächen nach wie vor ausgeschlossen sein.
Es gibt aber – unter anderem – eine winzige Ausnahme, falls es um den Kauf eines Einzelhofes gehe.
Ein so gennanter Einzelhof (Wohnhaus zuzüglich landwirtschaftliche Bauten) mit einer dazu gehörende landwirtschaftlichen Fläche, deren Aussmaß höchstens eine Fläche von 6000 m² ausmacht, kann rechtsmäßig mit einem Kaufvertrag, der von einem ungarischen Rechtsanwalt verbrieft sowie signiert ist, erworben werden.
Die Einzelhöfe befinden sich - wie üblich - ausserhalb des inneren Areals der ungarischen Ortschaften. Die Beschaffenheit der zu kaufenden Liegenschaft, sowie deren Flächenaussmaß können mit einem Auszug des zuständigen ungarischen Bodenamtes leicht belegt bzw. gecheckt werden.
27. Februar 2010
ÄNDERUNGEN DES GEBÜHRENGESETZES IN UNGARN - 2010
Das Gesetz Nr. 93 von Jahre 1990, das Gebührengesetz - welches in den letzten 20 jahren mehrmals novelliert wurde - hat ab 1. Januar 2010 wieder neue Regelungen erhalten.
Was die Institution der ungarischen Erbschaftsteuer betrifft, aufgrund des Gesetzes Nr. 116. von Jahre 2009 wurde die Gebührenfreiheit der verschiedenen Stammeinlagen der ungarischen Wirtschaftsgesellschaften aufgehoben. Ab 1.Januar 2010 haben also die Privatpersonen die Pflicht, die Stammeinlagen, Anlagepapire und ähnliches erben, nach den erworbenen Stammeinlagen und anderen Anteilen die Erbschaftsteuer in Ungarn zu entrichten.
Die Gebührenfreiheit der Sparbücher in Ungarn weiterhin besteht, die Erben erhalten die geerbten Sparbücher auch ferner abgabenfrei.
Die verschiedenen Schenkungsverträge sind nach wie vor nicht abgabenfrei. Bei einem kleineren Wert – wie z. B. der Erlass einer Schuld , deren Betrag eine Höche von 10 Tausend HUF nicht überschreitet - fällt die Transaktion in eine andere Kategorie : es gibt hier eine Gebührenfreiheit .Da der erwähnte Erlass bzw. die unentgeltliche Schuldübernahmevon der Behörde als Schenkungsvertrag betrachtet wird, braucht man die Abschliessung des Rechtsgeschäftes an dem ungarischen Finanzamt zwecks Veranlagung und Entrichtung der Gebühr in diesem Fall – vermutlich wegen der geringen Summe - nicht anzumelden.
Auch die Schenkungsverträge , welche die Wirtschaftsteilnehmer untereinander in Ungarn abschliessen , inbegriffen der Schuldübernahmen sowie de Schuldüberlassungen , sind von Entrichtung der Gebühren befreit.
Die Höche der Gebühr nach der sog. entgeltlichen Verträge, (Kaufverträge) in Bezug des Immobiliarvermögens wurde von dem Gesetzgeber geringfügig gesenkt. Diese Ermässigung betrifft ausschliesslich die Wohnungsbauten. Bei Übertragung eines ungarischen Wohnungbaues hat der Käufer bis 4 Million HUF Verkehrswert unverändert 2 Prozent Gebühr zu entrichten. Der Teil des Vehrkehrswertes , der die Höche von 4 Millionen HUF überschreitet, soll in der Zukunft anstatt 6 Prozent mit 4 Prozent Gebühr vergütet werden.
Was die Gewerbeobjekte oder die Wochenendhäuser sowie die Garagen usw. anbelangt , diejenigen , die sich solche Liegenschaften in der Zukunft in Ungarn entgeltlich mit einem Kaufvertrag erwerben , haben ab 1. Januar 2010 anstatt 10 Prozent Gebühr 4 Prozent Gebühr an dem Finanzamt zu entrichten. Die Veranlagung geschieht bei dieser Liegenschaften jeweils von amts wegen, denn die ungarischen Bodenämter verständigen stets über den Kauf das zuständige Finanzamt, damit dieses die Gebühr nach der erworbenen Liegenschaft veranlangt.
Beim Ankauf eines Vermögensanteils bezüglich einer Firma, die ein ungarisches Immobiliarvermögen besitzt , sind die Käufer ab 1. Januar 2010 verpflichtet in Ungarn eine Gebühr an dem Steueramt zu vergüten. Bis zu einem Verkehrswert von einer Milliarde HUF soll nach jeder Liegenschaft , die mit dem Vermögensanteil an einem Erwerber - nicht direkt - übertragen wird mit 4 Prozent Gebühr pro Liegenschaft entrichtet werden. Der Teil des Verkehrwertes des Immobiliargutes, welcher einen Betrag von einer Milliarde HUF überschreitet, soll darüber hinaus zuzüglich mit 2 Prozent Gebühr aber höchstens 200 Millionen HUF Pro Liegenschaft „besteuert„ werden.
Bezieht sich der zu übertragende Vermögensanteil, der der Gegenstand des Rechtsgeschäftes ist, nur auf einen Teil einer Liegenschaft bei der Firma, dann wird die Grundlage zur Veranlagung nach der Eigentumsverhältnissen proportioniert.
Erwirbt sich der Käufer z. B. einen Geschäftsanteil hinsichtlich einer GmbH, die über heimischen Immobiliarvermögen verfügt, hat der Käufer nach dem Verkerhrswert des Immobiliarvermögens Gebühr zu entrichten. Demgegenüber soll der Verkehrswert des gekauften Geschäftsanteiles aus sicht der Gebührenveranlagung keine Relevanz haben.
Bei einer Übertragung eines Eigentumsanteils (z. B : Geschäftsanteil) kann die Bemessungsgrundlage unter anderem mit dem Verkehrswert des Eigentumsanteils gesenkt werden, den der Käufer sich vor 1. Januar 2010 oder vor mehr als 5 Jahren erworben hatte.
Die Veranlagung der verschiedenen Vermögensanteile bezuglich des Immobiliarvermögens, ist eine neue Hinsicht des ungarischen Gebührengesetzes. Unter Vermögensanteil soll man in diesem Bezug Aktien, Geschäftsanteile , Anteile der Genossenschaften Anlagepapiere usw. gleicherweise verstehen. In der verschiedenen Arten der Anteile sollen sich unbewegliche Sachen und zwar heimische Liegenschaften verkörpern, ansonsten kommt eine Veranlagung der Gebühr nicht in Frage.
Erwirbt sich die, durch das Gesetz betroffene Person einen Anteil, der mit einer Liegenschaft einer Firma verbunden ist , findet die Veranlagung - je nach der Situation - komplex statt. Bei Privatpersonen sollen nämlich die Anteile der nahen Angehörigen des Erwerbers in Betracht genommen werden. Es handelt sich hier um die Vermögensanteile bestimmten Firmen, die die betroffenen Personen als mehrheitliche Gesellschafter besitzen.
Der zu erwerbende Anteil wird erst „ besteuert „ insofern ,die zusammengerechneten Vermögensanteile des Erwerbers bzw. die der nahen Angehörigen eine Höche von 75 Prozent des Gesamtwertes allen Anteile der einschlägigen Firmen überschreiten.
Erwirbt die betroffene Person eine Beteiliung in einer Gesellschaft , die ein ungarisches Immobilliarvermögen besitzt, hat er eine Anmeldepflicht, insofern er mit den aktuellen Erwerb das Ausmass der Einlagen das 75 Prozent Wert erreicht oder überschreitet.
Aus anlass der Anmeldung sind die Personalien aller Beteiligten an der Behörde anzugeben, die in der Gesellschaft Firmeneigentümer sind.
Pécs, den 28. Januar 2010
DIE REGELUNG DER RECHSTSTELLUNG DER PRIVATANKLÄGER SOWIE DER ERGÄNZUNGSANKLÄGER UND DER PRIVATPARTEIEN IN UNGARN
Die Befugnisse derjenigen, die in einem Strafverfahren in Ungarn unternommen können sind in dem Gesetz XIX. von Jahre 1998. (Strafprozessordnung – Stpo.) positiv geregelt. Die Teilnehmer eines Strafverfahrens in Ungarn, gemäss Stpo :
a./ Der Beschuldigte b./ der Verteidiger c./ Der/ Verlezte d./ Der Privatankläger e./ Der Ergänzungsprivatankläger f./ die Privatpartei g. / Die sonstigen Interessenten h./ die Vertreter und zuletzt: i./die Helfer
Zu unserem Thema sollte drei Kategorien in Betracht genommen werden: der Privatankläger dann der sog. Ergänzungsankläger und zuletzt die Privatpartei.
Was den Privatankläger angeht, kann der, bzw. die Verletzte bloss in dem ungarischen Strafgesetzbuch normativ geregelten Fällen (wie leichte Körperverleztung, Verletzung des Privatgeheimnisses, Ehrenbeleidigung, Verleumdung und zuletzt Pietätsverletzung) die Anklage vor dem Strafgericht vertreten. Von Ergänzungsprivatankläger spricht man, in den folgenden Fällen des ungarischen Gesetzes, Stpo. :
- in der Strafsache wird die Anzeige zurückgewiesen oder die Ermittlungsbehörde das Verfahren einstellt ;
- der Staatsanwalt die Anklageerhebung teils zurüksetzt;
- der Staatsanwalt lässt die Anklage fallen;
- Aufgrund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens wird von dem Staatsanwalt kein Offizialdelikt festgelegt, deswegen wird keine Anklage erhoben, oder die Klagenvertretung des Privatanklägers - aufgrund der Ergebnisse der vorgenommen Ermittlungen - wird von dem Staatsanwalt nicht übernommen.
- Der Staatsanwalt hat an der Verhandlung die Anklage fallen lassen, denn der Delikt wäre nicht aufgrund einer öffentliche Anklage geahndet.
Die Institution des Ergänzungsanklägers gibt es in Ungarn erst seit einigen Jahren.
Demgegenüber ist die Privatpartei eine alte Kategorie des Strafrechtes in Ungarn, es gab auch vor der Wende, mit beinahe ähnlichen Regelung wie heutzutage
Die Privatpartei ist der/die Verletzte der/die im Rahmen eines Strafverfahrens sein zivilrechtlichen Anspruch geltend macht.
Die Privatpartei ( in Deutschland oder in Österreich als Ersatzkläger bekannt ) kann nur den zivilrechtlichen Anspruch geltend machen, der unmittelbar infolge des Ergebnisess des Deliktes entstanden ist. Dieses Delikt soll gleich sein mit dem Delikt, deswegen das Strafverfahren bereits im Gange ist. Das ist in der Stpo ausdrücklich so reglementiert ; eine Ausdehnung der Auslegung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen können nicht beigestimmt werden.
Würde die Privatpartei seinen Anspruch im Rahmen eines Strafverfahrens nicht durchsetzen,, diese Tatsache schliesst die Gültigmachung des zivilrechtlichen Anspruches in einem gesonderten Verfahren nicht aus. Das formuliert hier der Gesetzgeber als „ anderer gesetlicher Weg „
In der ungarischen Stpo geregelten Fällen hat auch der Staatsanwalt das Recht einen zilvilrechtlichen Anspruch geltend zu machen.
Während des Strafverfahrens, starbe die Privatpartei dann tritt sein Erber in ihrer Lage.
Falls die Stpo nicht anders verfügt, ist bei der Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs die Regelungen der ungarischen Zivilprozessordnung anzuwenden, insofern diese nicht mit der Bestimmungen bzw. nicht mit der Beschaffenheit der Stpo kollidieren.
Dem Beschuldigten steht ein Regressrecht gegenüber der Privatpartei nicht zu ; er kann ein solches Recht weder beanspruchen noch eine Widerklage erheben. Ein Vergleich kann in der Zivilsache zwischen der Privatpartei sowie den Beschuldigten kann von dem Strafgericht nicht zugelassen werden.
Würde das Strafgericht die Privatpartei auf „ den anderen gesetlichen Weg „ verweisen, gegen diese Tatsache kann keine Berufung angebracht werden. Das ungarische Strafgericht kann den zivilrechtlichen Teil des Strafurteiles vorhergehend nicht für rechtskräftig erklären.
Der zivilrechtliche Anspruch, der bei der esrten Instanz angemeldet worden war , kann bei der zweiten Instanz nicht mehr erweitert oder der Betrag der Forderung nicht mehr erhöht werden.
Pécs, den 15. Dezember 2009
WIRBEL UM DIE ABRECHNUNG DER WASSERGEBÜHREN IN STADT PÉCS
In Stadt Pécs (Fünfkirchen) und für die Umgebung gibt es aktuell zwei Wasserversorger; alle beide wollen das selbe Wasserwerk betreiben. Der alte Wasserversorger heisst Pécsi Vizmű Zrt, der neue Betreiber trägt den Namen TETTYE FORRÁSHÁZ Zrt.
Der Pécser Wasserverbraucher kann sich nun darüber den Kopf zerbrechen, an welchen Wasserversorger in der Zukunft die Wassergebühren in Pécs und Umgebung entrichtet werden sollten. Der alte Betreiber hat nämlich durch die lokale Presse neulich eine Bekanntmachung veröffentlicht, in der er kund tut : es ist indifferent von welcher Firma die Rechnung kommen werde, ihm gebühren die Taxe. Der Verbraucher , der dem neuen Betreiber zahlt, sollte eine Doppelzahlung riskieren ;bei der Nichterfüllung der Zahlung hat der Verbraucher nicht nur den Grundbetrag sondern die Verzungszinsen zu tragen – steht in der Bekantmachung.
Entscheidet der Verbraucher irrtümlich hat er dann die selbe Rechnung in der Tat zweimal zu entrichten? Wenn er diese Entrichtung versäumt, drohen ihm wirklich die Verzugszinsen?
Da in der Region auch ausländische Eigentümer leben, sollen sie auch mit diesem Problem konfrontiert sein.
Wenn Sie sich die richtige Rechtsbelehrung erfahren wollen, erkundigen Sie sich bei einem ungarischen Rechtsanwalt, bei Rechtsanwalt Dr. Novák.
Pécs, den 17. Oktober 2009
DIE UNGARISCHE STADT PÉCS (FÜNFKIRCHEN) IST IM JAHRE 2010
EUROPA'S KULTURELLE HAUPTSTADT
Haben Sie Angst vor Geldentwertung? Gehen auf die Suche nach einer Wohnung oder einem Haus in Stadt Pécs (Fünfkirchen) in Ungarn! Legen Sie Ihr Geld in Stadt Pécs/ Fünfkirchen an, die in nächstem Jahr Europa's kulturelle Hauptstadt sein wird.
Lassen Sie Ihr Geld in Sachwerten flüchten um sich vor der Inflation zu schützen. Rufen Sie meine Anwaltkanzlei unter die Rufnummer 00-36-72-336-576 an und erkundigen Sie sich in Ihrer Muttersprache nach der Möglichkeiten. Oder versenden Sie mir einfach eine E-mail an die folgende Adresse:info@novakugyved.hu
Schildern Sie mir Ihre Vorstellungen, lassen Sie sich das enstprechende Haus oder Wohnung auswählen. Erteilen Sie mir ein Mandat damit ich Ihnen die Angelegenheit - bis zum Eintrag des Eigentumsrechtes - austragen kann.
Die Immobilienpreise sind jetzt im Keller. In Stadt Pécs steht Ihnen eine recht grosse Auswahl der Liegenschaften zur Verfügung.
Die spätere Wertsteigerung des Hauses, das Sie sich jetzt kaufen lassen, wird Ihnen mindestens die Inflation ausgleichen.
Jetzt entscheiden und danach den ungarischen Rechtsanwalt dr. Novák anrufen.
ÄNDERUNG DES IMMOBILIENRECHTES IN UNGARN
Seit 1. Mai 2009 ist der Erwerb eines Zweitwohnsitzes für EU-Staatsangehörigen in Ungarn nicht mehr genehmigungs-, bzw. gebührenpflichtig.
Die Kaufverträge werden sowohl für die Ausländer als auch für die Einheimischen nach wie vor von den ungarischen Rechtsanwälten verfaßt sowie kontrasigniert. Die unterzeichnete ferner von einem Anwalt kontrasignierten Kaufverträge haben ohne Zeugenmitwirkung eine volle Beweiskraft.
Die bereits unterfertigte Kaufverträge sollen - innerhalb 30 Tagen ,gerechnet ab Datum der Vertragschließung - an dem zuständigen ungarischen Bodenamt angebracht werden.
Die Eintragungsbescheide des Bodenämter werden unmittelbar an dem beauftragten Rechtsanwalt zugestellt, denn die Entgegennahme des Bescheides ist ein Teil der juristischen Vertretung.
Für die EU-Staatsangehörigen bestehen weiterhin die Erwerbsverbote auf die landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn.
Immobilien - entgeltliche sowie unentgeltliche Verträge in Ungarn
Ein Wiener Rechtsanwalt hatte 1992 einen simplen Fall übernommen, er sollte nämlich ein Kaufvertrag in Grundbuch eintragen lassen. Zwölf Jahren passierte - nichts. Der Anwalt wurde nun zu einer bedingten (!) Berufssperre von der Rechtsanwaltkammer veurteilt. Darüber hat übrigens die österreische Tageszeitung Kurier berichtet ( http://kurier.at/nachrichten/1936937.php )
In Ungarn müssen die Verträge die sich auf das Eeigentumsrecht und andere Rechte der Immobilien beziehen, innerhalb 30 Tagen, gerechnet ab Datum der Vertragschliessung an dem zuständigen Bodenamt beigebracht werden. Zuständig ist das Amt, in dessen Revier die Liegenschaft sich befindet.
Sowohl die entgeltlichen als auch die unentgeltlichen Verträge im Bezug der Liegenschaften müssen an dem Bodenamt eingereicht werden. In Ungarn tun das in meisten Fällen eben wie in Österreich die Anwälte.
In Ungarn ist es ganz und gäbe, dass ein Exemplar des Vertrages an dem ungarischen Finanzamt landet. Das ist gesetzlich so geregelt. Dann entscheidet das Amt ob der Erwerber zu vergüten habe. Das Steueramt bemisst die Gebühr, wenn eine Zahlungspflicht besteht. Wird die gesetzliche 30-Tagen-Frist versäumt, den Mandanten drohen die in die Tasche greifenden Sanktionen.
BEI BEHÖRDENDEUTSCH VERSTEHEN VIELE NUR BAHNHOF
Umfrage belegt: 86 Prozent der Deutschen haben Probleme mit der Sprache von Ämtern, Anwälte und Gerichten.
Nur jeder Achte findet die Rechts- und Verwaltungssprache gut verständlich. - sagt die Professorin Karin Magdalena Eichhoff-Cyrus von der Gesellschaft für deutschen Sprache. ( GfdS )
Auch 81 Prozent der Befragten mit Abitur oder Hochschulabschluss verstehen bei aufgeblähten Fachbegriffen und Schachtelsätzen nur Bahnhof - steht in einem Beitrag der Zeitung Nürnberger Nachrichten von 21.09.2009.
Hinweis: http://www.nn-online.de/bild.asp?bild=480370&ar=0&man=3&kat=3
Sätze wie „Zur Erfüllung eines kurzfristig auftretenden Datenbedarfs für Zwecke der Vorbereitung und Begründung anstehender Entsscheidungen dürfen Bundesstatistiken ohne Auskunftpflicht durchgeführt – sorgen Gänsehaut. (Meine Bemerkung: als deutsch sprechender ungarischer Rechtsanwalt, den Sinn des nun zitierten Satzes habe ich nicht mitbekommen - Rechtsanwalt dr. Novák)
Die Mehrheit der Deutschen zieht aus ihrer sprachlichen Ratlosigkeit die Bilanz: „Es kommt vor allem darauf an, dass man versteht, was gemeint ist.„ Diesen Satz unterstützen 70 Prozent der Befragten. In den Behördenbriefen solle die Sprache klar und einfall sein, und die Beamten sollten so weit wie möglich auf Rechtssprache verzichten. Nur 20 Prozent halten die Verwendung von Fachausdrücken unverzichtbar.
Für Eichhoff-Cyrus steht nach der Studie fest: Alle Menschen sollten ihre Rechte und Pflichten verstehen können. „Daher organisiert die Gesellschaft für deutsche Sprache Projekte im Kampf gegen das Behördendeutsch.